Pauline Münchmeyer

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Pauline Münchmeyer

Ida Pauline Münchmeyer geborene Ey (* 14. Juni[1] 1840 in Grüna [Nachbarort von Hohenstein-Ernstthal, heute Ortsteil von Chemnitz]; † 17. Mai 1928 in Dresden) war die Ehefrau des Kolportageverlegers Heinrich Gotthold Münchmeyer und dessen Erbin.

Leben[Bearbeiten]

Die Strumpfwirkerstochter und Dienstmagd heiratete als 20-Jährige Heinrich Gotthold Münchmeyer am 28. Mai 1860 in Abtei-Oberlungwitz.[2]

Sie hatte mit ihm vier Töchter:

Als Karl May 1875 in den Verlag eintrat, war ihr Vater war bereits verstorben. Ihre Schwester Minna lebte noch bei Mutter und Stiefvater in Dresden.

als Ehefrau[Bearbeiten]

Als junger Redakteur 1875/76 hatte Karl May quasi Familienanschluss und nahm die Mahlzeiten bei Familie Münchmeyer ein. Über Pauline Münchmeyer sprach er im Nachgang - als sie bereits seine Prozessgegnerin war - aber unfreundlich und verächtlich. Er beschreibt die Münchmeyersche Ehe als sehr problematisch: Pauline bestehle ihren Mann, Heinrich gehe fremd, es gäbe ständig Streit...[3] Trotzdem soll May eng an die Familie gebunden werden und Paulines Schwester, Minna, heiraten. Darauf wird von der ganzen Familie hingearbeitet. Im Schundverlag schreibt May, dass ihn sein Vater um 1876 in Dresden besucht habe und zwei Wochen im Fremdenzimmer der Münchmeyers wohnte und von Pauline Münchmeyer versorgt wurde. Über den Vater, "Papa May", sollte offenbar auch die Ehe zwischen Paulines Schwester Minna und dem Redakteur May weiter forciert werden. Als das fehlschlug und May seine Stellung im Verlag kündigte, nimmt Pauline ihm die Ablehnung persönlich übel und reagiert aggressiv. Der Kontakt bricht daraufhin für Jahre ab.

als Freundin Emmas[Bearbeiten]

Der inzwischen verheiratete May nimmt 1882 wieder Kontakt zu Heinrich Münchmeyer auf. Da er als Autor mit dem Waldröschen einen sehr erfolgreichen Roman in dem Verlag laufen hat, wird der Kontakt wieder enger. Pauline Münchmeyer befreundet sich eng mit Emma May. Karl May, dem der Kontakt nicht recht ist, wird hintergangen. Bei einem Besuch der Mays im Hause Münchmeyer im Oktober 1894 bedient das Mädchen Marie Therese Philipp, die später vor Gericht dazu aussagt.

als Verlagsleiterin[Bearbeiten]

Nach dem Tod ihres Mannes 1892 wurde sie alleinige Inhaberin des Verlages.

Am 28. Oktober 1898 schrieb ihr Karl May und kündigte ihr an, gegen den Verlag H. G. Münchmeyer gerichtlich vorzugehen. Er schrieb auch:

Aufrichtig gestehe ich Ihnen, geehrte Frau Münchmeyer, daß ich gegen Sie persönlich keinen Groll hege. Sie besitzen meine Ihnen gern gewidmete Hochachtung; ich weiß, daß Ihr Leben kein Pflegen und Genießen gewesen ist, und wünsche Ihnen recht glücklichen und heiteren Lebensabend.[4]

Angeblich fällt Pauline Münchmeyer nach Empfang des Briefes in Ohnmacht und ist auch danach noch in dauernder Aufregung.[5] Auf den Brief antwortet August Walther, der von May als ihr "Vertrauensmann"[6] bezeichnet wird.[7]

als Prozessbeteiligte[Bearbeiten]

Sie verkaufte den Verlag am 16. März 1899 schließlich für 175.000 Mark an Adalbert Fischer. May erfuhr davon und schrieb ihr einen erneuten Brief, in dem [er] sie warnte, etwa meine Romane mitzuverkaufen.[8] In seiner Prozessschrift Ein Schundverlag erklärt er, dass er ihr die Verhältnisse darlegte, in aller Form auf meinen Rechten beharrte und sie auf die schweren Folgen aufmerksam machte[9]. In diesem zweiten Brief veweist er auch auf sein Schreiben vom 28. Oktober. Der Verlagsübernahme wird in einem Rundschreiben am 20. März 1899 bekannt gegeben.

In seinem ersten Schreiben an Adalbert Fischer vom 30. April 1899 erwähnt er natürlich auch Pauline Münchmeyer:

Wenn es Personen gibt, welche meine Ansprüche leugnen, so lügen sie mit Absicht[10].

Er regte wiederholt an, dass Fischer gegen Münchmeyer klagen könnte. Nach einem Hinweis in Ein Schundverlag geschah das auch und Fischer gab bei einem Gespräch mit May offenbar, mit Frau Münchmeyerin Klage und Gegenklage[11] zu stehen. Hintergrund dabei ist, dass Fischer den Kauf des Verlags (erfolglos) anzufechten versuchte und seine Klage wegen Betrugs zurückziehen musste.

Während May noch auf seiner Orientreise war, informierte seine Frau Emma ihn über die vorhandenen Dokumente und Briefe, die seine Beweisführung in den gerichtlichen Auseinandersetzungen unterstützen würden. Später erfuhr er, dass Emma die Papiere vernichtet hatte, um dadurch zu verhindern, daß ich [=May] Münchmeyers verklage[12].

Am 12. März 1902 klagt May beim Landgericht Dresden (4. Kammer für Handelssachen) durch die Anwälte Rudolf Bernstein und Hans Langenhan gegen Pauline Münchmeyer "wegen Forderung".[13] Er verlangte Rechnungslegung für die bis zum Verkauf des Verlags gedruckten und verkauften Exemplare der Kolportageromane sowie eine "Entschädigung" wegen Auflagenüberschreitung. (Die Textverfälschungen waren noch kein Thema.) Da May keine Beweise vorlegen konnte, durchlief der Prozess alle drei Instanzen und endete erst am 9. Januar 1907 vor dem Leipziger Reichsgericht. Die Klage wird am 13. März zugestellt. Im Zuge dieser "Münchmeyer-Prozesse" traf May noch mehrfach mit Pauline Münchmeyer zusammen.

Pauline Münchmeyer wird anfangs von Franz Theodor Wolff vertreten. Schon die Beweisaufnahme, die sich durch die zahlreichen Zeugenvernehmungen bis August 1904 zieht, hat zahlreiche, gegenseitige Privatklagen zur Folge. Als sie im Mai 1902 erfährt, dass Adalbert Fischer sie im persönlichen Gespräch mit May als "unehrlich" bezeichnet hat, erhebt sie wegen Beleidigung Privatklage beim Amtsgericht Dresden und gewinnt.[14]

Im September 1902 wird Pauline Münchmeyer in Mays Prozess gegen Fischer als Neben-Intervenient zugelassen. Nach dem Vergleich zwischem May und Fischer am 10. Februar 1903 stellt sich Fischer auf Mays Seite und liefert ihm Munition gegen Pauline Münchmeyer - sowohl bezeugte Aussagen als auch die Zeugen dazu.

Bei der Zeugenvernehmung von Alwin Eichler (u.a.) am 18. März 1903 in Berlin wird sie von Dr. Felix Bondi und Dr. Oskar Gerlach vertreten. Weitere Vernehmungen erfolgen in Dresden; parallel dazu ziehen die Mays, Klara und Karl, selbst Erkundigungen ein. In ihrem Tagebuch notiert Klara May:

"Was ist die Münchmeyer für ein Schandweib. Es ist zu viel Schmutz - wenn die Richter da hinein sehen könnten - - - . Aussagen all ihrer Bekannten."[15] und "Die Münchmeyer ist das gemeinste Weib was es nur geben kann, die schwört 10 Meineide, wenn es nur Geld bringt."[16]

Pauline Münchmeyer wiederum erhebt am 16. April 1904 Privatklage wegen Beleidigung gegen Klara May, weil diese sie als "unehrlich" bezeichnet habe.[17] In seiner Klageerwiderung reagiert Klara Mays Anwalt, Rudolf Bernstein, in einer Art, dass Pauline Münchmeyer ihre Klage erweitert.[18] Am 17. Juni 1904 wird die Eröffnung des Hauptverfahrens vom Amtsgericht Dresden abgelehnt. Die Kosten soll Pauline Münchmeyer übernehmen, die aber sofort Beschwerde einlegt.[19] In einem umfangreichen Schriftsatz Bernsteins vom 7. Oktober wird zwar eine beleidigende Absicht bestritten, zugleich aber der Wahrheitsbeweis geführt, dass sie tatsächlich einen unehrlichen, den "guten Sitten" widersprechenden Charakter besitze, der durch Geiz, Habsucht, Ungerechtigkeit, Mitleidslosigkeiten und Hochmut gekennzeichnet sei.[20] Insgesamt benennt er dafür 31 Zeugen. Die Hauptverhandlung soll dann am 15. Oktober stattfinden, fällt jedoch aus, da Klara May nicht anwesend ist. Über den Fortgang des Verfahrens ist nichts bekannt - möglicherweise zog Pauline Münchmeyer ihre Klage zurück.[21]

In erster Instanz wurde am 26. September 1904 vor der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dresden ein (bedingtes) Teilurteil im Zivilprozess gefällt.[22] Pauline Münchmeyer wird zur Rechnungslegung verurteilt, nachdem Karl May als Wahrheitsbeweis für seinen Klageanspruch den Parteieid leistete. Ihr Anwalt, Felix Bondi, legt Berufung ein. Pauline Münchmeyer bemängelt in ihrem Schriftsatz vom 11. Januar 1905 die unchronologische, nonkausale und punktuelle "Formulierung des Eides" und vermisst örtliche, zeitliche und sachliche Konkretisierungen.[23] Im weiteren diskreditiert sie die Zeugen Max Dittrich, Rosalie Freitag, Emma Pollmer und Arthur Meißner - und benennt eigene Zeugen, die Mays "lügenhaften Karakter" bezeugen können.[24] May antwortet darauf am 20. Februar 1905. Pauline Münchmeyer erwidert am 31. März 1905.[25] Bei der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht spricht auch Emma Pollmer, die im wesentlichen Mays Darstellung stützt.[26] Weitere Zeugen werden an weiteren Terminen vernommen und Pauline Münchmeyer hält alle früher gestellten Beweisanträge aufrecht. Am 5. Februar 1906 wird über die Berufung in zweiter Instanz vor dem 2. Zivilsenat des Dresdner Oberlandesgerichts, entschieden.[27] Einen Vergleichsvorschlag hat May zurückgewiesen. Er gewinnt und Pauline Münchmeyer wird erneut zur Rechnungslegung verpflichtet. Die Berufung wird zurückgewiesen; die Kosten werden Pauline Münchmeyer auferlegt, die aber am 10. April 1906 vor dem Reichsgericht erneut in Berufung geht und Revision verlangt. Die erste mündliche Verhandlung vor dem Reichsgericht in Leipzig findet am 24. November 1906 statt.[28] Ihr Anwalt ist Justizrat Karl Franz Heinrich Malkwitz. Am 9. Januar 1907 siegt May in dritter und letzter Instanz. Die Revision wird zurückgewiesen.[29] Die Höhe der Entschädigung, die Pauline Münchmeyer an May zu zahlen hat, bleibt vorerst offen. Über ihren Anwalt Oskar Gerlach bietet sie am 16. Februar 1907 Karl May eine Vergleichssumme von 20.000 Mark zu Wohltätigkeitszwecken.[30] May lehnt ab.

Ohne Beweismaterial erstattet Pauline Münchmeyers Anwalt Gerlach gegen "May & Genossen" bei der Staatsanwaltschaft Anzeige "wegen Meineides" bzw. "wegen Partei-Meineides und Verleitung pp."[31]. Infolge dessen kam es am 9. November 1907 zu einer Hausdurchsuchung bei Mays, die May zutiefst erschütterte, sowie zahlreichen Vernehmungen. Am 26. Januar 1909 wird das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt.[32]

Am 31. Mai 1909 erwähnt May gegenüber seinem Anwalt Franz Netcke beiläufig:

Ich höre, daß es mit der Gesundheit der Münchmeyer so steht, daß man ihren Tod erwartet.[33]

Unabhängig von der noch zu erfolgenden Rechnungslegung fordern Netcke und May am 7. Juli 1909 einen Schadenersatz in Höhe von 300.000 Mark.[34] Außerdem soll sie die Originalmanuskripte herausgeben. Gerlach bietet am 23. November an, stattdessen 50.000 Mark bei Frau Münchmeyer zu befürworten [35] bzw. bietet am 16. Dezember eine lebenslange Rente in Höhe von 1200 Mark pro Jahr[36]. Am 18. Januar 1910 kommt es darüber vor der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dresden zur Verhandlung, die nach einer Vertagung am 8. Februar und am 22. Februar fortgesetzt wird.[37] Es folgen auch hier zahlreiche Zeugenvernehmungen.

Rudolf Lebius, der seinerseits Klage gegen Klara May führt, benennt am 6. Dezember 1909 Pauline Münchmeyer als Zeugin.[38] Lebius' Anwalt Paul Bredereck und Münchmeyers Anwalt Gerlach arbeiten in der Folge zusammen. Am 17. September 1910 ist Pauline Münchmeyer bei der Zeugenvernehmung von Alma Schmidt vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte zugegen. Louis Max Ludwig agiert am 4. August 1911 als Bevollmächtigter Pauline Münchmeyers beim Oberlandesgericht Dresden und stellt einen Antrag, der aber später zurückgewiesen wird. Am 12. Oktober ist Streitverhandlung in ihrem Zivilverfahren. Sie wird von Louis Max Ludwig begleitet. Die Gegenseite, vertreten durch May und Netcke, reduziert ihre Schadenersatzforderung auf 160.000 Mark, verlangt aber weiterhin die Herausgabe der Originalmanuskripte.[39] Pauline Münchmeyer will die Klage abweisen lassen und beschuldigt May des Meineids. Der Vorsitzende schlägt einen Vergleich vor. Pauline Münchmeyer ist einverstanden, aber die Gegenseite lehnt ab. Auch ein Angebot Münchmeyers über 30.000 Mark wird abgelehnt.[40] Weitere Termine folgen, bis am 22. Dezember 1912 vor der 6. Zivilkammer das Urteil gefällt wird. Pauline Münchmeyer wird zu einem Schadenersatz in Höhe von 60.000 Mark - erst nur für das Waldröschen - verurteilt. Mays Antrag auf Herausgabe der Manuskripte wird angewiesen.[41] Eine Abschrift des Urteils umfasst 47 Seiten. Beide Parteien legen im Januar 1912 Berufung ein. Der neue Anwalt Pauline Münchmeyers ist Dr. Victor Pauwels.

nach Mays Tod[Bearbeiten]

Sie wird am 21. Mai 1928 in der Familiengrabstätte auf dem Dresden-Tolkewitzer Johannisfriedhof beigesetzt.[42]

im Film[Bearbeiten]

Mady Rahl spielte Pauline Münchmeyer in dem Film Karl May von Hans-Jürgen Syberberg. In der TV-Serie Karl May von 1992 wurde die Rolle von Madeleine Lierck gespielt.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. lt. Sterberegistereintrag; auf ihrem Grabstein steht, sie sei am 21.6.1840 geboren.
  2. Karl-May-Chronik I, S. 88.
  3. Karl-May-Chronik I, S. 201 f.
  4. Karl-May-Chronik II, S. 176
  5. Karl-May-Chronik II, S. 176
  6. Karl-May-Chronik II, S. 400
  7. In ihrem Tagebuch schreibt Klara May auch, dass Walther der Vater der ersten Tochter von Pauline Münchmeyer sei.
  8. Karl-May-Chronik II, S. 202
  9. Karl-May-Chronik II, S. 202
  10. Karl-May-Chronik II, S. 231
  11. Karl-May-Chronik II, S. 399
  12. Karl-May-Chronik II, S. 333
  13. Karl-May-Chronik III, S. 30f.
  14. Karl-May-Chronik III, S. 92.
  15. Karl-May-Chronik III, S. 331.
  16. Karl-May-Chronik III, S. 332.
  17. Karl-May-Chronik III, S. 331.
  18. Karl-May-Chronik III, S. 337.
  19. Karl-May-Chronik III, S. 354.
  20. Karl-May-Chronik III, S. 392.
  21. Karl-May-Chronik III, S. 398.
  22. Karl-May-Chronik III, S. 389.
  23. Karl-May-Chronik III, S. 448 f.
  24. Karl-May-Chronik III, S. 450.
  25. Karl-May-Chronik III, S. 486.
  26. Karl-May-Chronik III, S. 502
  27. Karl-May-Chronik IV, S. 13ff.
  28. Karl-May-Chronik IV, S. 105.
  29. Karl-May-Chronik IV, S. 133.
  30. Karl-May-Chronik IV, S. 160f.
  31. Karl-May-Chronik IV, S. 184.
  32. Karl-May-Chronik IV, S. 493.
  33. Karl-May-Chronik IV, S. 529.
  34. Karl-May-Chronik IV, S. 541.
  35. Karl-May-Chronik IV, S. 586.
  36. Karl-May-Chronik IV, S. 606.
  37. Karl-May-Chronik V, S. 15.
  38. Karl-May-Chronik IV, S. 596.
  39. Karl-May-Chronik V, S. 503f.
  40. Karl-May-Chronik V, S. 511.
  41. Karl-May-Chronik V, S. 525ff.
  42. Karl-May-Chronik IV, S. 442.

Literatur[Bearbeiten]

Informationen über Zeitgenossen Karl Mays finden Sie im Namensverzeichnis Karl May – Personen in seinem Leben von Volker Griese unter Mitwirkung von Wolfgang Sämmer.

KMChronik winz frontal.jpg Die fünfbändige Karl-May-Chronik ist ein Standardwerk der Karl-May-Forschung. KMChronik winz.jpg

Dieter Sudhoff/Hans-Dieter Steinmetz: Karl-May-Chronik I bis V. Sonderbände zu den Gesammelten Werken.
Karl-May-Verlag BambergRadebeul 2005/2006. ISBN 978-3-7802-0170-6
Sie ist erhältlich beim Karl-May-Verlag.