Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt

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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt
HOT Tageblatt.jpg
Titel: Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt
Untertitel: Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal,
Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf,
Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf,
Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna,
Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg,
Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim,
Kuhschnappel, Grumbach, St. Egidien,
Hüttengrund u. s. w.
Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk
des Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal.
Verlag: J. Nuhr (1898-1899)
J. Nuhr Nachf. Max Förster (1899-1904)
J. Nuhr Nachf. Dr. Alban Frisch (1904-1913)
Herausgeber: Julius Nuhr (1851-1890)
Paul Nuhr (1890-1899)
Max Förster (1899-1904)
Alban Frisch (1904-1922)
Redaktion: Julius Nuhr (1851-1890)
Paul Nuhr (1898-1899)
Bruno Bretschneider (1899)
Paul Buchner (1899)
Max Förster (1899-1903)
Th. Kiel (1903-1904)
Alban Frisch (1904-1907, 1908)
Reinhold Petzold (1907-1908)
Wilhelm Lippacher (1909-1913)
Zeitraum: 1851 bis 1922
Erscheinungsweise: Tageszeitung
Sekundärtexte: Ja, die Buren!, 23. 3. 1902
Winter: Vor mir liegen ..., 12. 5. 1907
Winter: Aus einem bewegten Dichterleben,
 23. 2. 1908
Von unserem Landsmann ..., 23. 12. 1909
Unser Landsmann Karl May ..., 28. 12. 1909
Karl May vor Gericht, 14. 4. 1910
Karl May hat ..., 19. 4. 1910
Das May-Lebiussche Verfahren eingestellt,
 28. 4. 1910
Unter der Spitzmarke ..., 21. 5. 1910
Der Beleidigungsprozeß ..., 28. 6. 1910
J. Ojijetekha Brant-Sero ..., 30. 6. 1910
Durch die Zeitungen ..., 5. 7. 1910
Ein viele Kreise ..., 30. 7. 1910
"War Karl May Räuberhauptmann?", 2. 8. 1910
Beleidigungsprozeß Karl May gegen
 Krügel-Lebius
, 10. 8. 1910
Zu dem am Dienstag ..., 12. 8. 1910
Zu dem Prozeß May–Lebius, 13. 8. 1910
Von befreundeter Seite ..., 14. 8. 1910
Der Schriftsteller Karl May ..., 24. 8. 1910
Der "Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger" ...,
 26. 8. 1910
Herr Karl May ..., 27. 8. 1910
Ein Karl May-Prozeß ..., 27. 9. 1910
th.: Ein neuer Karl May-Prozeß, 28. 9. 1910
Karl-May-Prozeß, 4. 10. 1910
Ein neuer Karl May-Prozeß ..., 9. 10. 1910
May–Lebius, 20. 12. 1910
Der Prozeß unseres ..., 20. 12. 1911
Im Prozesse des ..., 24. 12. 1911
Karl May †, 2. 4. 1912
Frisch: Karl May †, 3. 4. 1912
Wieder einmal Karl May und Lebius, 13. 6. 1912
Karl Mays Memoiren ..., 13. 7. 1912
Der aus unserer ..., 8. 7. 1913
Nachfolger: Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt und Anzeiger


Das Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt war eine Zeitung in Hohenstein-Ernstthal.

Geschichte[Bearbeiten]

Am 18. August 1850 reichte der Leipziger Buchdrucker Carl Gottlob Julius Nuhr (* 1810; † 1890) beim Hohensteiner Stadtrat ein Gesuch zu Errichtung einer Buchdruckerei in der Obergasse (heute: Dresdner Straße 32) ein, dem stattgegeben wurde. Am 18. Januar 1851 erschien in der Druckerei erstmals eine Zeitung mit dem Titel Wochenblatt und Anzeiger für Hohenstein, Ernstthal und Umgegend. Diese erschien jeden Sonnabend; Julius Nuhr war gleichzeitig Drucker, Verleger und Redakteur.[1]

Von 1864 an erschien das Wochenblatt jeden Mittwoch und jeden Sonnabend. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 wurde die Zeitung an drei Tagen in der Woche herausgegeben: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Mit der Nutzung der Telegraphie sowie der Veröffentlichung wichtiger Bekanntmachungen aus dem Verbreitungsgebiet wurde die Qualität des Blatts verbessert.[2]

1883 verkaufte Julius Nuhr sein Grundstück an den Stadtrat und errichtete in der Klingelgasse (heute: Schulstraße) ein neues, später mehrfach erweitertes Druckereigebäude. 1884 brannte das alte Gebäude aus, wobei die dort lagernden Zeitungsjahrgänge bis 1883 vernichtet wurden.[3]

Ab dem 16. Februar erschien die Zeitung unter dem Titel Hohensteiner Tageblatt. Erstmals wurde mit Hilfe einer Dampfmaschine gedruckt. Vom 1. April des gleichen Jahres an wurde das Hohensteiner Tageblatt. Geschäfts-Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau etc. in größerem Format jeden Nachmittag für den kommenden Tag herausgegeben.[4]

Nach dem Tode Julius Nuhrs am 11. Juli 1890 übernahm sein Sohn Paul Martin Nuhr Druckerei und Verlag des Tageblatts, nachdem er bereits mehrere Jahre in der Redaktion tätig war. Mit der Vereinigung der Städte Hohenstein und Ernstthal erschien die Zeitung vom 1. Januar 1898 an als Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt.[5]

Paul Nuhr verstarb am 12. Februar 1899, woraufhin seine Witwe das Unternehmen weiterführte. Am 1. Mai erwarb Max Förster aus Löbau/Sachsen die Druckerei und zeichnete von da an als Herausgeber des Tageblatts.[6]

Am 1. Februar 1904 verkaufte Förster Verlag und Druckerei des Hohenstein-Ernstthaler Tageblatts an den Zwickauer Dr. Alban Frisch, der das Blatt qualitativ wesentlich verbesserte.[7] Nach Sperlings Zeitschriften-Adressbuch 1908 hatte das Tageblatt in jenem Jahr eine Auflage von 4.120 Exemplaren.[8]

Um 1915 übernahm die Firma Horn & Lehmann, bei der das Konkurrenzblatt Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger erschien, auch Druck und Verlag des Tageblatts. Die Druckerei ging 1919 in Besitz von Gustav Hohenstein über, der den Anzeiger 1921 Dr. Alban Frisch zum Verkauf anbot. Am 1. Oktober wurden die beiden Blätter zum Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt und Anzeiger zusammengeschlossen.[9]

Das Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt und Karl May[Bearbeiten]

Willy Winter[Bearbeiten]

1906 erschien Karl Mays einziges vollendetes Drama Babel und Bibel. Maximilian von Witzleben schrieb dazu eine Rezension, die am 13. Juni 1906 im Hildesheimer Kurier zu lesen war. Der in Hohenstein-Ernstthal tätige Lehrer Willy Winter bemühte sich 1906 vergeblich, diesen Artikel im Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt zu veröffentlichen, und übergab ihn an Oscar Clemens Meyer vom Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger.[10]

Am 12. Mai 1907 erschien in der Rubrik Sprechsaal ein mit W. unterzeichneter Artikel Willy Winters, in dem er mehrere lobende Rezensionen zu Mays Werken zitierte. Weiterhin heißt es:

Mich hat es merkwürdig angemutet, daß ihm [nämlich Karl May] seine Vaterstadt [nämlich Hohenstein-Ernstthal] so wenig Achtung und Anerkennung entgegenbringt, daß sie ihm z[um] t[eil] [sic] angedichtete "Vergehen" noch jetzt nachträgt und sich nicht Mühe gibt, Karl May den Platz zu geben, der ihm gebührt.[11]

Zwei Tage vor Karl Mays 66. Geburtstag erschien im Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt vom 23. Februar 1908 der mit r. signierte Beitrag Aus einem bewegten Dichterleben, ebenfalls von Willy Winter. Wie bereits im vorangegangenen Beitrag legte der Lehrer auch hier großen Wert darauf, dass Mays Werke keine "Jugendschriften" seien. Weiterhin zitierte Winter das Gedicht Meine Legitimation aus Mays Himmelsgedanken.[12]

Zu den Lebius-Prozessen (1): Hinter die Kulissen[Bearbeiten]

Am 23. Dezember 1909 erschien im Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt ein erster Bericht über die Angriffe Rudolf Lebius' in seinem Berliner Blatt Der Bund. Zu dieser Zeit befand sich Lebius in einem Prozess gegen den sozialdemokratischen Vorwärts und die Deutsche Metallarbeiter-Zeitung, bei dem Karl May als Zeuge auftreten sollte. Um diesen Zeugen unglaubwürdig zu machen, veröffentlichte Rudolf Lebius im Bund vom 19. Dezember den Artikel Hinter die Kulissen sozialdemokratischer Prozeßführung, in dem er Karl Mays Vorstrafen ausgeschmückt und übertrieben darstellte. Seinen anonym erschienenen Text sandte Rudolf Lebius u. a. auch an das Tageblatt.[13] Dieses druckte den Artikel allerdings nicht nach, sondern beschrieb den Hintergrund der Angriffe im Bund und nannte einige der dort erhobenen Vorwürfe. Weiterhin heißt es in dem Tageblatt-Artikel:

Was hiervon Wahrheit und Dichtung ist, wird Karl May, wie schon hervorgehoben, selbst zu erweisen haben.[14]

Ein Exemplar des Tageblatts sandte Wilhelmine Schöne vermutlich noch am Erscheinungstag an ihren Bruder Karl May nach Radebeul, der am Weihnachtsheiligenabend einen Brief an den Redakteur Wilhelm Lippacher schrieb. Darin ging May auf einzelne Vorwürfe des Bund-Artikels ein.[15] Große Teile des Briefs wurden im Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt vom 28. Dezember abgedruckt.[16]

Zu den Lebius-Prozessen (2): geborener Verbrecher[Bearbeiten]

Über den von Karl May verlorenen Beleidigungsprozess gegen Rudolf Lebius am 12. April 1910 vor dem Schöffengericht Berlin-Charlottenburg (geborener Verbrecher) informierte das Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt ausführlich in seiner Ausgabe vom 14. April. Der Artikel Karl May vor Gericht berichtete detailliert über die Verhandlung und gab die Äußerungen der Parteien und Richter sowie das Urteil wörtlich wieder:

Der Angeklagte wird   f r e i g e s p r o c h e n,   da er nicht erheblich über die Grenzen der Wahrung berechtigter Interessen hinausgegangen ist.[17]

Unter der Rubrik Gerichtliches berichtete die Zeitung am 19. April, dass May dagegen Berufung angemeldet hatte.[18] In der Ausgabe vom 28. April heißt es, dass das Verfahren eingestellt wurde:

Es bleibt nur noch abzuwarten, welchen Erfolg die außerdem von May [...] eingelegte Berufung haben wird.[19]

Das Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt vom 25. Mai 1910 brachte den Nachdruck (aus dem Chemnitzer Tageblatt und Anzeiger vom 20. Mai) einer Besprechung von Egon Erwin Kischs Interview mit Karl May, das am 15. Mai in der deutschsprachigen Prager Zeitung Bohemia erschienen war. Besonders betont wird darin Mays geplante Selbstbiographie, für die der Titel Am Marterpfahl und Pranger vorgesehen war. Dieses Buch war vor allem als Antwort auf die Vorwürfe und als Darstellung der Vorstrafen gedacht, heißt es in der Rezension.[20]

Am 28. Juni wurde ein weiteres Mal über die von May eingereichte Berufung berichtet. Außerdem heißt es in dem Artikel:

May will ferner durch Rechtsanwalt Dr. Puppe vor der Berufungsstrafkammer jetzt den Nachweis führen, daß er sich in den von ihm beschriebenen Ländern aufgehalten habe. Zeugen, u. a. Hotelbesitzer in Südamerika, sollen umgehend über ihre Bekanntschaft mit May vernommen werden.[21]

Zu den Lebius-Prozessen (3): John Ojijatekha Brant-Sero[Bearbeiten]

Einen Artikel des Dresdner Anzeigers vom 28. Juni 1910, nämlich John Ojijatekha Brant-Seros Protest gegen die blutrünstige Indianerliteratur wird vom Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt am 30. Juni zitiert. Dieser Vollblut-Mohawk-Indianer war als neuer Gegner Mays durch Rudolf Lebius aufgestellt worden. In dem Artikel heißt es:

"Der Maysche Indianerroman", schreibt er, "ist ein lächerlicher Witz, aber die Sache hat auch ihre ernste Seite. Es kann uns Indianern nicht gleichgültig sein, ob wir in der ausländischen Literatur als skalpierende blutrünstige Wilde geschildert werden.[22]

Karl May sandte daraufhin sein Flugblatt Herr Rudolf Lebius, sein Syphilisblatt und sein Indianer an das Tageblatt, das Auszüge daraus am 5. Juli abdruckte. May beschrieb in seinem Text Brant Sero als Manegen-Indianer und bezeichnete dessen Darstellungen in "Indianer-Shows" als zehnfach "[b]lutrünstiger" als die durch ihn kritisierten Schriften.[23]

Zu den Lebius-Prozessen (4): Richard Krügel[Bearbeiten]

Das Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt vom 30. Juli 1910 informierte seine Leser darüber, dass am 9. August, vormittags 9 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht eine Verhandlung in der Beleidigungssache Karl May ./. Richard Krügel stattfinden soll. Krügel war der Informant Rudolf Lebius' für dessen Artikel Hinter die Kulissen.[24]

Am 2. August druckte das Tageblatt den Artikel War Karl May Räuberhauptmann? der Berliner Täglichen Rundschau nach. Darin wurde die erste Begegnung zwischen Lebius und Krügel dargestellt und festgestellt, dass die im Kulissen-Artikel gemachten Behauptungen durch Richard Krügel und Rudolf Lebius erfunden worden seien. Außerdem wurde erwähnt, dass

Krügel den Kläger [nämlich Karl May] schriftlich um Verzeihung gebeten haben [soll].[25]

Ein ausführlicher   E i g e n b e r i c h t   d e s   "H o h e n s t e i n - E r n s t t h a l e r   T a g e b l a t t e s"   über den Beleidigungsprozeß Karl May gegen Krügel-Lebius erschien am 10. August. Dargestellt sind darin die Vorgeschichte, die Verhandlung inklusive Zeugenaussagen und der Vergleich im Prozess zwischen Richard Krügel und Karl May vor dem Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Der Text zieht das Resümee:

Damit wird wohl der "Räuberhauptmann" Karl May endgültig aus der Welt geschafft sein. Der eigentliche Verurteilte in dem Prozeß ist der Schriftsteller Lebius, der aus persönlichen Motiven Lügen in die Welt setzte und Zeugen mit Geld erkaufte..[26]

Am 12. August kam Rudolf Lebius selbst im Tageblatt zu Wort. Zitiert wurde dessen Zuschrift an das Berliner Tageblatt, in dem er die Ansicht vertrat, der Prozess hätte vertagt werden müssen, weshalb weder Krügel noch er auf die Verhandlung vorbereitet gewesen wären:

Gewonnen hat May durchaus nichts. Ich werde den   W a h r h e i t s b e w e i s   i n   B e r l i n   a n t r e t e n.[27]

Zum Charlottenburger Berufungsprozess (geborener Verbrecher) zwischen Karl May und Rudolf Lebius nannte das Tageblatt am 13. August die auf Antrag Lebius' zu vernehmenden Zeugen (Hermann Cardauns[28], Horst Trummler[29], Paul Schumann und Ansgar Pöllmann). Außerdem druckte das Blatt das Urteil des Bezirksgerichts Mittweida vom 13. April 1870 ab, nach dem Karl May seine Zuchthausstrafe in Waldheim absitzen musste.[30]

Am 14. August berichtete das Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt über eine Verwechslung, die sich das Meißner Tageblatt hatte zu Schulden kommen lassen. May – so heißt es in dem Artikel – habe den Gerichtsbericht des Hohenstein-Ernstthaler Anzeigers zum Krügel-Prozess

noch am Abende des Verhandlungstages in mehreren hundert Exemplaren [...] in alle Welt geschickt.

Das Meißner Blatt hatte am 11. August diesen Artikel zitiert und ironisch kommentiert sowie behauptet, es handle sich um einen Text des Hohenstein-Ernstthaler Tageblattes. Diese Zeitung korrigierte den Irrtum, stimmte aber ansonsten dem Tenor des Artikels aus Meißen zu.[31]

Karl May ./. Alban Frisch und Wilhelm Lippacher[Bearbeiten]

Aufgrund der oben genannten Artikel im Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt vom 14. April und 28. Juni 1910 stellte Karl May am 11. Juli 1910 beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal Strafantrag gegen Dr. Alban Frisch als Verleger und Herausgeber sowie gegen Wilhelm Lippacher als verantwortlichen Redakteur:

Beide Artikel enthalten Beleidigungen der schwersten Art.[32]

Am 15. August verfasste Karl May eine Privatklage gegen Frisch und Lippacher wegen der beiden im Strafantrag genannten Zeitungsartikel:

Die Beschuldigten haben sich [...] sowohl der üblen Nachrede als auch der Beleidigung schuldig gemacht, mich in der öffentlichen Meinung tief herabgewürdigt und meinen Kredit, wie ich nachzuweisen vermag, in hohem Grade geschädigt.

Diese Privatklage schickte er am 16. August eingeschrieben an Alban Frisch, nicht aber an das Amtsgericht, mit der irrigen Ansicht, es genüge, die Beschuldigten davon zu informieren.[33]

In Mays Antwortbrief auf Lebius' Äußerungen, den der Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger am 23. August abgedruckt hat, heißt es über Alban Frisch:

Will ich das Übel [nämlich die "Räubergeschichten" über May] mit der Wurzel ausrotten, so muß das dort geschehen, wo die Wurzel steckt, also in Hohenstein-Ernstthal. Darum habe ich erst Krügel verklagt, und darum hat nun auch Dr. Frisch die Klage von mir erhalten [...] Ich werde meine Klage gegen ihn und die auf sie folgenden Schriftsätze ebenso veröffentlichen, wie er seine Beleidigungen in die Zeitung setzte [...] Der einfache Arbeiter Krügel hat [...] seinen Fehler öffentlich und gerichtlich gutgemacht und den großen, moralischen Mut besessen, seinen persönlichen Teil zur Entlarvung des Hauptschuldigen beizutragen. Nun stehe ich vor der Frage: Wird Dr. Frisch, der hoch über dem armen Arbeiter stehende, akademisch gebildete Herausgeber, Hauptredakteur und spiritus rector ebenso ehrenhaft handeln? [...] Wir werden ja sehen![34]

Darauf antwortete Alban Frisch bereits am 24. August mit einem Artikel im Tageblatt, er werde May und seine literarischen Sünden vor der gesamten deutschen Oeffentlichkeit würdigen. Eine Klage sei ihm bisher noch nicht zugestellt worden.[35]

Auf Frischs Artikel antwortete zunächst die Redaktion des Anzeigers am folgenden Tag mit einem Text, in dem sie sich hinter Karl May stellte[36], am 26. August wurde – ebenfalls im Anzeiger – eine Replik Mays abgedruckt:

Also er [nämlich Frisch] will nicht etwa das tun, was einfach seine Pflicht und Schuldigkeit ist, nämlich nachweisen, daß seine Beleidigungen auf Wahrheit beruhen, sondern er will noch weiter schimpfen, schimpfen und seine Schuld und Beweisunfähigkeit hinter diesen Schimpf verstecken! So pflegten wir zu tun, als ich noch ein kleiner Junge war.[37]

Darauf reagierte das Tageblatt am 27. August mit einem Artikel, in dem wiederum betont wurde, dass noch keine Klage eingereicht worden sei.[38] Am gleichen Tag geschah dies durch Mays Rechtsanwalt Karl Böhm: Er reichte dem Amtsgericht die Abschriften der Privatklage vom 15. August nach, woraufhin am 30. August die Klageschrift den Beschuldigten, Alban Frisch und Wilhelm Lippacher, zugestellt wurde.[39] Ein weiterer Artikel Karl Mays gegen Frisch erschien am 31. August, wiederum im Anzeiger[40]

Karl Böhm reichte am 16. September einen Schriftsatz an das Amtsgericht ein, in dem er wegen des Tageblatt-Artikels vom 24. August gegen Frisch und Lippacher Strafantrag stellte und Privatklage erhob.[41]

Am 5. Dezember 1910 eröffnete das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal das Verfahren May ./. Frisch und Lippacher, nachdem mehrere Schriftsätze eingegangen waren. Der Termin der Hauptverhandlung wurde auf den 20. Dezember, 9 Uhr morgens, festgesetzt.[42]

Am 14. Dezember traf sich Karl May in Hohenstein-Ernstthal mit Alban Frisch, um einen außergerichtlichen Vergleich mit Alban Frisch zu schließen. Frisch gab dabei an:

1.) Daß er Karl May nicht habe beleidigen wollen.
2.) Daß er Berichte im Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt nachgedruckt habe, ohne Zeit und Gelegenheit genommen zu haben, dieselben auf ihre Richtigkeit nachzuprüfen.
3.) Daß er in Zukunft nicht in gehässiger oder verletzender Form über Karl May schreiben werde.[43]

Daraufhin erklärte May, die Privatklage und den Strafantrag zurückzuziehen. In beiderseitigem Einverständnis wurde der Vergleich nicht veröffentlicht.[44] Am 16. Dezember reichte Karl May den außergerichtlichen Vergleich mit Alban Frisch persönlich beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal ein und zog die Privatklage gegen Frisch und Lippacher zurück.[45]

Am 20. Dezember wurde das Verfahren May ./. Frisch und Lippacher aufgrund des Vergleichs offiziell eingestellt; die angefallenen Kosten hatte Karl May zu tragen.[46]

Zum Prozess Karl May ./. Expeditus Schmidt[Bearbeiten]

Die Ausgabe des Hohenstein-Ernstthaler Tageblatts vom 27. September 1910 berichtete kurz über einen Beleidigungsprozess in Kötzschenbroda, den Karl May gegen den Franziskanerpater Dr. Expeditus Schmidt[47] angestrengt hatte. Ursache der Klage waren die gegen May gerichteten Artikel Ansgar Pöllmanns in der von Dr. Schmidt geleiteten Zeitschrift Über den Wassern und Schmidts Behauptung, Karl May habe gleichzeitig schmutzige Kolportageromane und fromme Marienkalendergeschichten verfasst.[48]

Ein ausführlicher, mit th. signierter Gerichtsbericht erschien dazu am 28. September. Ergebnis der Verhandlung war die Vertagung des Termins.[49]

Zu den Lebius-Prozessen (5): geborener Verbrecher (Berufung)[Bearbeiten]

Am 4. Oktober 1910 berichtete das Tageblatt über einen Gerichtstermin vom 1. Oktober in Sachen Karl May ./. Der Bund, in dem die einstweilige Verfügung aufrecht erhalten wurde, nach der die Zeitschrift keine Angriffe auf May veröffentlichen durfte. Außerdem wurde der 19. Oktober als neuer Termin festgesetzt.[50]

Eine kurze Notiz informierte die Leser am 20. Dezember 1910 darüber, dass der Gerichtstermin in der Berufung zur Beleidigungssache gegen Lebius (geborener Verbrecher) auf den 1. Februar 1911 festgelegt wurde.[51] Der Termin wurde allerdings in der Folge noch mehrfach verschoben.

Die Verhandlung fand am 19. Dezember 1911 in Berlin statt. Das Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt berichtete am Tag darauf über den Sieg Karl Mays vor Gericht und erwähnte außerdem, dass Rudolf Lebius zu 100 Mark Geldstrafe verurteilt worden war.[52]

Nachrufe und Nachträgliches zu Karl May[Bearbeiten]

Im Tageblatt vom 2. April 1912 erschien unter der Überschrift Karl May † ein Artikel zum Ableben Mays am 30. März in Radebeul. Kurz wird Bezug genommen auf seine Prozesse und eine Würdigung für die nächste Ausgabe angekündigt.[53]

Diese erschien tatsächlich am 3. April unter der gleichen Überschrift, verfasst und unterzeichnet von Alban Frisch selbst. Auch er ging vor allem auf die Prozesse ein, beschrieb in kurzen, überwiegend freundlichen Worten des Leben des Schriftstellers und schloss seinen Text mit den Worten:

Ein sanfter Tod überhob ihn der Notwendigkeit, in seiner Vaterstadt vor Gericht zu erscheinen und seinem Ankläger[54] Rede zu stehen. Und der Tod löscht Kampf und Streit und vor den Augen unserer Bürgerschaft steht das Kind unserer Stadt, das allzeit treu zu ihr gehalten hat.[55]

Am 13. Juli 1912 meldete das Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt das baldige Erscheinen des von Karl Mays Witwe Klara neu herausgegebenen May-Buchs Mein Leben und Streben.[56]

Über die Errichtung und das Ziel der Karl-May-Stiftung und des dazugehörigen Verlags berichtete das Tageblatt in seiner Ausgabe vom 8. Juli 1913.[57]

Sonstige Beiträge zu Karl May[Bearbeiten]

  • Die erste bekannte Erwähnung Karl Mays im Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt findet sich in der Ausgabe vom 23. März 1902. Unter der Spitzmarke Ja, die Buren! findet sich der ungekürzte Nachdruck eines Leserbriefs an die Frankfurter Zeitung. Darin äußerte sich ein Leser über grausame Kinderspiele, die durch den Burenkrieg beeinflusst seien. Nur nebenbei wurde dabei ein Indianergeheul à la Karl May genannt.[58]
  • Über den Prozess Karl May ./. Oskar Gerlach berichtete das Tageblatt am 9. Oktober 1910. May hatte in Dresden Privatklage und Strafantrag gegen den Anwalt Pauline Münchmeyers wegen Beleidigung eingereicht; dieser erhob Widerklage, ebenfalls wegen Beleidigung. Nur die Widerklage wurde allerdings vom Gericht angenommen und sollte am 7. Oktober zur Verhandlung kommen. Wegen Nichterscheinens Gerlachs wurde das Verfahren eingestellt, wogegen die Gerlach-Partei Einspruch erhob und Wiedereinsetzung beantragte.[59]
  • Über Mays Prozess gegen Pauline Münchmeyer, den er am 22. Dezember 1911 gewann, informierte das Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt seine Leser am 24. Dezember 1911.[60]
  • Unter der Spitzmarke Wieder einmal Karl May und Lebius erschien am 13. Juni 1912 – zweieinhalb Monate nach Mays Tod – ein Artikel im Tageblatt, der über einen Beleidigungsprozess Rudolf Lebius' gegen die Zeitschrift Dresdner Woche berichtete. Diese hatte schon zu Lebzeiten Karl Mays diesen gegen Lebius' Angriffe verteidigt, worin dieser eine Beleidigung sah. Das Ergebnis des Termins war die Vertagung.[61]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Steinmetz: Lokalpresse, S. 51.
  2. Steinmetz: Lokalpresse, S. 51.
  3. Steinmetz: Lokalpresse, S. 52.
  4. Steinmetz: Lokalpresse, S. 52.
  5. Steinmetz: Lokalpresse, S. 53.
  6. Steinmetz: Lokalpresse, S. 54.
  7. Steinmetz: Lokalpresse, S. 54 f.
  8. Steinmetz: Lokalpresse, S. 55.
  9. Steinmetz: Lokalpresse, S. 56.
  10. Dieter Sudhoff/Hans-Dieter Steinmetz: Karl-May-Chronik IV. Sonderband zu den Gesammelten Werken. Karl-May-Verlag BambergRadebeul 2005, S. 115. ISBN 978-3-7802-0170-6.
  11. Steinmetz: Lokalpresse, S. 66.
  12. Steinmetz: Lokalpresse, S. 67 f.
  13. Steinmetz: Schatten in der Heimat, S. 51.
  14. Steinmetz: Lokalpresse, S. 68.
  15. Steinmetz: Schatten in der Heimat, S. 51-54.
  16. Steinmetz: Lokalpresse, S. 69.
  17. Steinmetz: Lokalpresse, S. 72-75.
  18. Steinmetz: Lokalpresse, S. 76.
  19. Steinmetz: Lokalpresse, S. 77.
  20. Steinmetz: Lokalpresse, S. 78.
  21. Steinmetz: Lokalpresse, S. 78.
  22. Steinmetz: Lokalpresse, S. 79.
  23. Steinmetz: Lokalpresse, S. 80.
  24. Steinmetz: Lokalpresse, S. 81.
  25. Steinmetz: Lokalpresse, S. 81 f.
  26. Steinmetz: Lokalpresse, S. 88-90.
  27. Steinmetz: Lokalpresse, S. 91.
  28. Fälschlich Cazclauns genannt.
  29. Fälschlich Frummler genannt.
  30. Steinmetz: Lokalpresse, S. 91 f.
  31. Steinmetz: Lokalpresse, S. 92 f.
  32. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 207.
  33. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 266 f.
  34. Steinmetz: Lokalpresse, S. 98-100.
  35. Steinmetz: Lokalpresse, S. 100 f.
  36. Steinmetz: Lokalpresse, S. 101 f.
  37. Steinmetz: Lokalpresse, S. 102 f.
  38. Steinmetz: Lokalpresse, S. 104.
  39. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 285 f.
  40. Steinmetz: Lokalpresse, S. 98-100.
  41. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 310.
  42. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 372 f.
  43. Schmidt: Die Beziehungen, S. 90.
  44. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 379.
  45. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 381.
  46. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 385.
  47. Das Tageblatt hielt den Vornamen Expeditus (lat. der Kampfbereite) für einen Titel und schrieb Pater-Expeditus Dr. Schmidt, später auch Pater expeditus.
  48. Steinmetz: Lokalpresse, S. 106.
  49. Steinmetz: Lokalpresse, S. 107 f.
  50. Steinmetz: Lokalpresse, S. 109.
  51. Steinmetz: Lokalpresse, S. 110.
  52. Steinmetz: Lokalpresse, S. 111.
  53. Steinmetz: Lokalpresse, S. 113 f.
  54. Gemeint ist Rudolf Lebius.
  55. Steinmetz: Lokalpresse, S. 116 f.
  56. Steinmetz: Lokalpresse, S. 126.
  57. Steinmetz: Lokalpresse, S. 133.
  58. Steinmetz: Lokalpresse, S. 63.
  59. Steinmetz: Lokalpresse, S. 109 f.
  60. Steinmetz: Lokalpresse, S. 111 f.
  61. Steinmetz: Lokalpresse, S. 125 f.

Literatur[Bearbeiten]

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