Richter
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Ein Richter (Lehnübersetzung aus lateinisch rector = Leiter, Führer) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch (und unabhängig) Gerechtigkeit gegen jedermann üben. Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung an Recht und Gesetz gebunden.
Sonderfälle: Friedensrichter, Stadtrichter, Dorfrichter
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.