Ernst Kummer

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Ernst Kummer war ein Berliner Drucker, der für den Verleger Friedrich Bechly arbeitete.

Ernst Kummer und Karl May[Bearbeiten]

Am 1. April 1908 erschien in einem Berliner Verlag die von Rudolf Lebius initiierte Broschüre Karl May, ein Verderber der deutschen Jugend mit der Verfasserangabe F. W. Kahl-Basel. Bereits am 7. April war Karl May in Begleitung seiner Frau Klara in Berlin, um Strafantrag gegen die Urheber zu stellen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Zu diesem Zweck begab er sich an diesem und den folgenden Tagen zum Rechtsanwalt Walter Bahn.[1] Durch Bahn stellte May am 14. April bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts II in Berlin Strafantrag gegen den (vermeintlichen) Verfasser Friedrich Wilhelm Kahl, den Verleger Friedrich Bechly sowie gegen den Drucker Ernst Kummer.[2] Einen Tag später beantragte Walter Bahn in Karl Mays Auftrag beim gleichen Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die so genannte "Kahl-Broschüre".[3]

Am 23. April wies die Staatsanwaltschaft Mays Strafantrag gegen Kahl, Bechly und Kummer mangels eines öffentlichen Interesses zurück. Karl May reichte daraufhin Privatklage ein.[4] Die einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung der Broschüre wurde allerdings am 25. April erlassen. Bei Zuwiderhandlung drohten 300 Mark Strafe.[5]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 375.
  2. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 378.
  3. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 379.
  4. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 384.
  5. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 385.

Literatur[Bearbeiten]

Informationen über Zeitgenossen Karl Mays finden Sie im Namensverzeichnis Karl May – Personen in seinem Leben von Volker Griese unter Mitwirkung von Wolfgang Sämmer.