Ehrengericht

Aus Karl-May-Wiki
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Ein Ehrengericht (Judicium heroicum) war ein privilegiertes Gericht, vor dem die Ehrensachen adliger Personen untersucht und entschieden werden sollen, um Duelle zu verhindern.

Allgemeines[Bearbeiten]

Ehrengerichte bestanden in mehreren Armeen und hatten den Zweck, die gemeinsame Ehre der Genossenschaft sowie die Ehre des Einzelnen zu wahren, gegen diejenigen Mitglieder, deren Benehmen dem richtigen Ehrgefühl oder den Verhältnissen des Offizierstandes nicht entsprach, einzuschreiten und wo nötig auf die Entfernung unwürdiger Glieder aus der Genossenschaft anzutragen, damit die Ehre des Offizierstandes in ihrer Reinheit erhalten und der gute Ruf jedes Einzelnen sowie des Ganzen unbefleckt bleibe.

In Preußen bildet das Offiziercorps jedes Regiments ein E., das alljährlich einen Ehrenrath wählt, welcher von dem Commandeur bei vorkommenden Fällen mit der Führung der Untersuchung beauftragt wird. Sind die Acten spruchreif, so spricht das gesammte Offiziercorps des Regiments das Urtheil, das nur auf Freisprechung, auf eine Warnung, auf Entlassung aus dem Dienste, auf Entfernung aus dem Offizierstande, womit der Verlust des Titels der Charge u. die Unfähigkeit zur Wiederanstellung als Offizier verbunden ist, auf Verlust des Rechts, die Militäruniform zu tragen, auf Entfernung aus dem bisherigen Wohnort lauten darf. Jedes Urtheil bedarf der Bestätigung des Königs. Bei Streitigkeiten u. Beleidigungen soll der Ehrenrath die Vermittelung versuchen, läßt sich diese nicht herbeiführen, so muß er als Kampfrichter dem Duelle beiwohnen. (Pierer's Universal-Lexikon. Altenburg 1857-1865, Band 5, S. 510-511)

Ehrengerichte bei Karl May[Bearbeiten]

In Karl Mays Kolportageroman Waldröschen spielen zwei Ehrengerichte eine Rolle:

Weblinks[Bearbeiten]

  • Ausführlicher Eintrag im Pierer.