Zur Abwehr

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Karl Mays Text Zur Abwehr wurde 1908 geschrieben.

Der Text, in dem May erneut in der 3. Person (als vorgebliche Anwälte) von sich spricht, diente zur Unterstützung im Prozess um Rechnungslegung gegenüber Pauline Münchmeyer und war für die Presse gedacht. Als Unterzeichner war Rudolf Bernstein vorgesehen. Verwendet wurde der Text aber offenbar nicht.

Buchausgaben[Bearbeiten]

In den Gesammelten Werken findet sich der Text seit 2004 in Band 85 Von Ehefrauen und Ehrenmännern.

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]