Schebah

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Anlegen der Schebah im Roman
"Die Sklavenkarawane"

Die Schebah ist eine bei den Sklavenjägern des Sudan gebäuchliche Fesselungsart der Gefangenen. In Karl Mays Jugenderzählung "Die Sklavenkarawane" beschreibt der Autor die Schebah, mit der von Abd el Mot die beiden Gefährten Joseph Schwarz und Barak el Kasi unschädlich gemacht werden.

Unter Schebah versteht man einen schweren Ast, dessen eines Ende eine Gabel bildet. In diese Gabel wird der Hals der Sklaven während des Transportes gesteckt und durch ein Querholz festgehalten. Der Ast geht nach vorn; an ihn werden die Hände des Gefangenen, mit denen dieser ihn tragen muß, gebunden. Dadurch behält der Gefesselte den freien Gebrauch der Füße und ist dennoch am Entrinnen verhindert.[1]

Im Roman "Im Lande des Mahdi III" wird auch der Ich-Erzähler von seinem Todfeind Ibn Asl zusammen mit Ben Nil und Selim el Fallah el Dschabani so gefesselt. Die Beschreibung der Schebah ist nahezu wörtlich der obigen Erzählung entnommen.

Ich mußte aufstehen und bekam eine schwere Schebah angelegt. Unter Schebah versteht man einen starken Gabelast, in dessen Gabel der Hals des Sklaven oder Gefangenen gesteckt und dann durch ein Querholz festgehalten wird. Hierdurch behält der Gefangene den freien Gebrauch der Hände und Füße, während er durch den langen Ast, den er vor sich hertragen muß, am Entrinnen und an jedem Mißbrauche der Hände verhindert wird. Man hatte, wie es schien, den schwersten aller vorhandenen Aeste für mich ausgesucht. Aber das genügte noch nicht, denn es wurden mir noch zwei eiserne Handschellen angelegt, welche durch eine kurze Kette miteinander verbunden waren. Dann erst nahm man mir die bisherigen, nun überflüssigen Fesseln ab. Ben Nil und Selim wurden nur durch je eine Schebah unschädlich gemacht.[2]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Karl May: Die Sklavenkarawane. In: Der Gute Kamerad, Verlag Wilhelm Spemann, Stuttgart 1889/90, 4. Jg., Nr. 1, S. 338 f.
  2. Karl May: Im Lande des Mahdi III, Band 18 der Gesammelten Reiseerzählungen, Verlag Friedrich Ernst Fehsenfeld, Freiburg 1896, 2. Kapitel, S. 108.