Staatsanwalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 22:00 Uhr
Ein Staatsanwalt ist ein zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses in Rechtssachen und insbesondere in Strafsachen bestellte Staatsbeamter; Staatsanwaltschaft heißt die hierzu geordnete ständige Behörde.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag im Meyer 1905.