Schöffe: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 22:00 Uhr
Ein Schöffe oder Schöppe war in der Gerichtsverfassung des 19. Jahrhunderts ein ungelehrter Beisitzer der Untergerichte, welcher nur als Nebenperson der Gerichte in der Stellung von Urkundsperson und Gehilfe für gewisse Gerichtshandlungen (bei Taxationen, Abpfändungen, Localbesichtigungen usw.) fungierte. Schöffen oder ehrenamtliche Richter sieht auch das aktuelle Rechtswesen für bestimmte Fälle vor.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag im Pierer 1857.