Freispruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 21:54 Uhr
Der Freispruch ist der Abschluss eines Strafverfahrens, wenn dem Angeklagten die vorgeworfene Tat nicht nachgewiesen werden kann oder wenn die vorgeworfene Tat nicht strafbar ist. Der Freispruch ergeht durch Urteil.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.