Reichspressegesetz

Aus Karl-May-Wiki
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Mit dem Reichspressegesetz von 1874 wurde die Pressezensur im Deutschen Reich offiziell abgeschafft. Allerdings wurde die Pressefreiheit in den folgenden Jahren immer wieder durch Gesetze eingeschränkt.

Das Reichspressegesetz untersagte Zensurmaßnahmen, erlaubte aber Einschränkungen aufgrund von Gesetzen (z. B. Sozialistengesetz und Kulturkampf gegen den Katholizismus). Von nun an waren (in Friedenszeiten) nur noch Aufforderungen zum Hochverrat, Majestätsbeleidigung, Anstiftung zu strafbaren Handlungen, Gefährdung des öffentlichen Friedens durch Aufruf zum Klassenhass und die Verbreitung unzüchtiger Schriften unter Strafe gestellt.

Zur Erläuterung: Mit "Zensur" ist (auch jetzt in Art. 5 GG) nur die Vorzensur gemeint – Einschränkungen der Presse durch sog. einfache Gesetze (also solche, die im Rang unter der Verfassung stehen) sind daher trotzdem möglich.