Ohrfeigen

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Aus dem Briefkasten bei Schacht und Hütte (Heft 36):

Herrn B. W. in Erfurt. "Ich bin schon sechszehn Jahre alt und mein Vater hat mir gestern noch eine Ohrfeige gegeben. Kann ich Etwas dagegen thun?" – Ja, mein liebes Kind, wenn Sie die Ohrfeige schon haben, läßt sich wohl Nichts mehr dagegen thun, sondern Sie müssen dieselbe mit Dankgefühl ad notam nehmen. War sie auch kräftig genug? Im Gegenfalle würden wir Ihnen rathen, sich noch eine dito darauflegen zu lassen. Tragen Sie das theure Andenken zum Glaser, lassen Sie es einrahmen und hängen Sie es an die Wand, um stets einen Beweis vor Augen zu haben, daß Sie Ihren braven Eltern mit Undank lohnten![1]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Karl May: Schacht und Hütte. Reprint, S. 291. (Onlinefassung)