Burg Güntersberg

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Burg Güntersberg
im Werk Karl Mays
Weltkarte1911.jpg

Der beiden Quitzows letzte Fahrten

Burg Güntersberg ist in Karl Mays Ritterroman "Der beiden Quitzows letzte Fahrten" in der Nebenhandlung "Der Falkenmeister" der Sitz Simon von Güntersbergs und seiner Tochter Brunhilde. Der junge Henning von Wedel will die Gunst Brunhildes erwerben und kommt verkleidet als Falkenmeister auf die Burg. Simon, der mit den Rittern von Wedel und ihren Verbündeten in Fehde liegt, lässt sich zu einer Unvorsichtigkeit hinreissen, die ihn in Gefangenschaft bringt. Die von Henning gegen die eigenen Verbündeten tapfer verteidigte Burg Güntersberg wird erstürmt und dann niedergebrannt.

»Schlagt die Hunde nieder und werft Pechkränze!«
Dieser Befehl mußte längst erwartet worden sein, denn im Augenblicke schlug an verschiedenen Stellen der Burg die Flamme empor. [...]
Nach wenigen Schritten, die sie bei der immer bedeutender werdenden Verengung des Ganges schließlich gebückt gehen mußten, standen sie vor einer Thür, welche zu öffnen dem Thurmwart erst nach längeren Bemühungen gelang. Sie arbeiteten sich durch das die Thüre, welche der Thurmwart wieder zuschlug, von Außen verdeckende dichte Gestrüpp und sahen sich nun in unmittelbarer Nähe des See's; etwa eine Viertelstunde hinter sich bemerkten sie aber auch gleichzeitig nur zu deutlich den die Nacht erhellenden Brand des Schlosses Güntersberg.
Laut weinend sank bei diesem furchtbaren Anblick Brunhilde in die Kniee, und der Falkenmeister, dem bei der Nähe der Brandstätte und der sicher noch um dieselbe hausenden Feinde für die Sicherheit des geliebten Mädchens bangte, hatte alle Mühe, sie von der Stelle weg und weiter fort zu bringen.[1]

Henning bringt das Mädchen zu seiner Tante Hedwig von Wedel auf Burg Betow in Sicherheit, kann die Freilassung des Vaters erreichen und bekommt schließlich auch die Zustimmung zur Heirat mit Brunhilde.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Karl May: Der beiden Quitzows letzte Fahrten. In: Feierstunden am häuslichen Heerde, Verlag Heinrich Gotthold Münchmeyer, Dresden 1876/77, 14. Kapitel, S. 483 f.