Adalbert Heinrich Breyer

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Adalbert Heinrich Breyer war Autor des Münchmeyer-Verlags und veröffentlichte dort 1885 "Der Fluch des Meineids". Möglicherweise war er auch Bearbeiter von Dr. Martin Luthers Haus-Postille.

Adalbert Breyer und Karl May[Bearbeiten]

May lernte ihn spätestens da kennen, als Münchmeyer ihn mit zu Besuch in Karl Mays Wohnung in Blasewitz, Sommerstraße 7, brachte.

Von Karl May wird er in der Prozessschrift "Ein Schundverlag" erwähnt[1].

... der war ein Mitarbeiter, ein früherer katholischer Lehrer, der [...] im Konkubinate lebe und heut total betrunken sei. [...] Er betrug sich derart, dass ich ihn zum Gehen veranlasste und ihn bat, ja niemals wiederzukommen. (Ein Schundverlag, S. 341 f.)

Karl May ergänzt, dass Breyer/Bräuer der Zeuge der Frau Pauline Münchmeyer gegen mich [sei] der sogar beschworen hat, dass der Schriftsteller seine Kontrakte nur mit dem Sortimentsbuchhändler mache, eine Behauptung, die freilich sehr nach Alkohol riecht!

Am 14. November 1910 schrieb May an Franz Netcke:

Auf den Schriftsatz des Rechtsanwalts Gerlach betreffend den Zeugen Breyer [...] habe ich folgendes zu sagen: Zeuge Breyer charakterisirt sich vollständig dadurch, daß er als "gewesener" Lehrer und eifriger Katholik zu dem protestantischen Münchmeyer kam, um für diesen das nach katholischen Begriffen ketzerischste aller Werke, nämlich Luthers Hauspostille zu "übersetzen", wie er es nennt. Was kann einem solchen Mann die Heiligkeit eines Eides oder gar nur einer unbeeideten Aussage vor Gericht bedeuten? Einfach nichts! Er geberdet sich als Münchmeyers Vertrauter, ist es aber nie gewesen! Er wollte Geld von mir borgen; ich gab ihm keines; darum ist er, wo er nur kann, gehässig gegen mich. Ich habe seinen Brief um Geld dem Gericht vorgelegt. Er hat im Münchmeyerprozeß schon wiederholt gegen mich ausgesagt und seine Aussagen beschworen. Als er hörte, daß das Gericht keinen Werth auf das, was er behauptete, legte, schrieb er, wahrscheinlich durch den Münchmeyerschen Anwalt hierzu aufgefordert [...] einen höchst umfangreichen Brief fast novellistischen Inhaltes, den er auch beschwor.[2]

Die Korrespondenz mit Breyer wurde bei der Haussuchung am 9. November 1907 nachgefragt und beschlagnahmt.[3]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. hier allerdings unter dem Namen Bräuer
  2. Karl-May-Chronik V, S. 351f.
  3. Karl-May-Chronik IV, S. 312