Zeuge: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 22:04 Uhr
Als Zeuge wird eine natürliche Person bezeichnet, die hinsichtlich eines aufzuklärenden Sachverhaltes durch eigene Wahrnehmung Angaben zur Sache machen, Zeugnis ablegen kann. Eine Zeugenschaft gibt es vor allem im Bereich der Polizei, Staatsanwaltschaft, Verwaltung, bei der Aufnahme einer Urkunde und vor Gericht, aber auch bei Ritualen oder Zeremonien (z. B. Trauungen).
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.