Vergleich
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Als Vergleich bezeichnet man in der Rechtswissenschaft einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.
- gerichtlicher Vergleich
- außergerichtlicher Vergleich
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.