Rosalie Freitag: Unterschied zwischen den Versionen

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In dem Zusammenhang erwähnte sie auch, dass [[Heinrich Gotthold Münchmeyer]] das ''[[Waldröschen]]'' selbst begonnen habe.<ref>''Chronik III'', S. 66</ref>
 
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Wenig später erklärte sie gegenüber Fischers Anwalt [[Hans Kohlmann]] May hätte sie zur Falschaussage angestiftet.<ref>''Chronik III'', S. 71</ref> Später widerruft sie diese Behauptung.
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Wenig später erklärte sie gegenüber Fischers Anwalt [[Hans Kohlmann]], May hätte sie zur Falschaussage angestiftet.<ref>''Chronik III'', S. 71</ref> Später widerruft sie diese Behauptung.
  
 
Am 4. April 1903, am 11. Februar 1904 und am 21. Oktober 1905 sagt sie dann vor Gericht zu Mays Gunsten aus.<ref>''Karl-May-Haus Information Nummer 14'', S. 14</ref> Ihr Leben als Prostituierte kann ihre Aussage nicht diskreditieren. [[Klara May]] notiert 1903 in ihrem [[Klara Mays Tagebuch|Tagebuch]]:
 
Am 4. April 1903, am 11. Februar 1904 und am 21. Oktober 1905 sagt sie dann vor Gericht zu Mays Gunsten aus.<ref>''Karl-May-Haus Information Nummer 14'', S. 14</ref> Ihr Leben als Prostituierte kann ihre Aussage nicht diskreditieren. [[Klara May]] notiert 1903 in ihrem [[Klara Mays Tagebuch|Tagebuch]]:

Aktuelle Version vom 7. April 2021, 23:16 Uhr

Bertha Margarete Rosalie Freitag (* 14. März 1870 in Berlin; † unbekannt; auch Rosa Freitag) war die jüngste Tochter von Otto Freitag.

Von 1888 bis 1891 war sie als Vorleserin bei Münchmeyer beschäftigt. 1902 arbeitete sie als "Wirtschafterin" und/oder Prostituierte in Dresden.[1]

Rosalie Freitag und Karl May[Bearbeiten]

Am 7. Juni 1902 gibt sie für Karl May bei Anwalt Rudolf Bernstein eine Erklärung ab, dass Heinrich Gotthold Münchmeyer selbst die Bearbeitungen an den Kolportageromanen vorgenommen habe.[2] In dem Zusammenhang erwähnte sie auch, dass Heinrich Gotthold Münchmeyer das Waldröschen selbst begonnen habe.[3]

Wenig später erklärte sie gegenüber Fischers Anwalt Hans Kohlmann, May hätte sie zur Falschaussage angestiftet.[4] Später widerruft sie diese Behauptung.

Am 4. April 1903, am 11. Februar 1904 und am 21. Oktober 1905 sagt sie dann vor Gericht zu Mays Gunsten aus.[5] Ihr Leben als Prostituierte kann ihre Aussage nicht diskreditieren. Klara May notiert 1903 in ihrem Tagebuch:

Das Mädchen thut mir so sehr leid. Arme Schatzenpflanze! Könnte man sie doch retten! [6]

Am 11. Februar 1907 ist sie Zeugin bei dem von May geleisteten Parteieid und wird daraufhin von Pauline Münchmeyer wegen Meineids mitangeklagt. Ihr Nachname (mit Anfangsbuchstaben "F") wird benutzt, um den Fall dem Staatsanwalt Hans Conrad Seyfert zuzuschustern, der mit der Fraktion um Münchmeyer persönlich verbunden war. Das Verfahren wird im Januar 1909 eingestellt.[7]

Weitere Kontakte sind nicht bekannt.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Wiedergabe des Strafregisterauszuges von Rosalie Freitag:
    Prostituierte, 13 Haftstrafen wegen sittenpolizeilicher Controll-Entziehungen; Vater: Otto Freitag, früher Redakteur der "Staatsbürger Zeitung" in Berlin.
  2. Chronik III, S. 66
  3. Chronik III, S. 66
  4. Chronik III, S. 71
  5. Karl-May-Haus Information Nummer 14, S. 14
  6. Chronik III, S. 238
  7. Chronik IV, S. 479

Literatur[Bearbeiten]

Informationen über Zeitgenossen Karl Mays finden Sie im Namensverzeichnis Karl May – Personen in seinem Leben von Volker Griese unter Mitwirkung von Wolfgang Sämmer.