Klage: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 21:56 Uhr
Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten bezeichnet man den das Verfahren einleitenden Antrag auf gerichtliche Entscheidung als Klage. Im Strafverfahren wird die von der Staatsanwaltschaft zu erhebende öffentliche Klage Anklage vor einem Gericht genannt.
Sonderform: Privatklage
siehe auch[Bearbeiten]
- Klage (Gedicht) (ein Gedicht von Karl May)
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.