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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 21:50 Uhr
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Prozessvoraussetzung ist.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.