Emil Horn
Friedrich Emil Horn (* 1865; † 1935) war Schriftleiter ("verantwortlicher Redakteur") beim Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger. 1910 erhebt Karl May gegen ihn Klage wegen Beleidigung.
May ./. Horn[Bearbeiten]
Vorgeschichte[Bearbeiten]
Am 12. April 1910 wurde Rudolf Lebius, der Karl May einen "geborenen Verbrecher" genannt hatte, im Beleidigungsverfahren vor dem Schöffengericht Charlottenburg freigesprochen.
In Mays Heimatstadt Hohenstein-Ernstthal erschienen in den beiden Tagen nach dem Charlottenburger Urteil in der örtlichen Presse Artikel über den Prozess. So veröffentlichte der Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger in seiner Ausgabe Nr. 83 vom 13. April 1910 unter der Rubrik "Depeschen vom 12. April 1910" ein sogenanntes Privattelegramm aus Charlottenburg und in der Ausgabe Nr. 84 vom 14. April 1910 unter der Rubrik "Oertliches und Sächsisches" Prozessberichte.
Literatur[Bearbeiten]
- Jürgen Seul (Hrsg.): "Karl May ./. Emil Horn". Band 1 der Juristischen Schriftenreihe der KMG, 1996. (Onlinefassung)
- Hans-Dieter Steinmetz (Hrsg.): Karl May in der Hohenstein-Ernstthaler Lokalpresse 1899-1912, 2001.
Informationen über Zeitgenossen Karl Mays finden Sie im Namensverzeichnis Karl May – Personen in seinem Leben von Volker Griese unter Mitwirkung von Wolfgang Sämmer.