Hypothek
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Eine Hypothek (von griechisch ὑποθήκη = Unterpfand) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, soweit ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht, die durch die Hypothek gesichert ist (im Unterschied zur Grundschuld ist die Hypothek aber vom rechtlichen Schicksal der zugrundeliegenden Forderung unabhängig). Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite (Darlehen) eingesetzt.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.