Durchsuchung
Version vom 25. Dezember 2011, 21:53 Uhr von SabineD. (Diskussion | Beiträge)
Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen. Sie ist ein wichtiges Instrument der Strafverfolgung, der -vollstreckung sowie der Gefahrenabwehr.
Bei der Hausdurchsuchung greifen besondere Vorschriften, insbesondere weil hier die Unverletzlichkeit der Wohnung bzw. des Hausrechts berührt wird.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.