Betrug
Version vom 25. Dezember 2011, 21:52 Uhr von SabineD. (Diskussion | Beiträge)
Unter Betrug versteht man
- im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d. h. materiellen Schaden zufügt.
- im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, die nicht auf einen Vermögensvorteil abzielt und damit eine strafrechtlich gesehen irrelevante Form des Betrugs ist (zur Abgrenzung auch als "Betrügerei" bezeichnet). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Täter dabei keine anderen strafbaren Delikte begeht. Motive hierfür sind oft immaterielle Werte, etwa wissenschaftlicher Ruhm. Eine Bestrafung kann meist nur außergerichtlich erfolgen.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der großen Wikipedia.