Vergleich: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Dieser Artikel oder Abschnitt ist noch sehr kurz oder unvollständig. Es wäre schön, wenn Du ihn ergänzt, wenn Du mehr über das Thema weißt.
K |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 25. Dezember 2011, 22:02 Uhr
Als Vergleich bezeichnet man in der Rechtswissenschaft einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.
- gerichtlicher Vergleich
- außergerichtlicher Vergleich
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.