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	<title>Assessor - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-11-08T17:04:35Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Karl-May-Wiki</subtitle>
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		<id>https://www.karl-may-wiki.de/index.php?title=Assessor&amp;diff=160805&amp;oldid=prev</id>
		<title>134.109.178.35 am 13. Juni 2014 um 10:09 Uhr</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;'''Assessor''' (von lat. ''assidēre/adsidēre'' = beisitzen, zur Seite stehen, beraten) ist eine deutsche Berufs- und Dienstbezeichnung, die von Akademikern geführt werden darf, die nach einem Hochschulstudium und erster Staatsprüfung (Staatsexamen) sowie Absolvieren des staatlichen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) die zweite Staatsprüfung (bei [[Jurist]]en auch Assessorexamen genannt) abgelegt haben oder in Laufbahnen, die kein erstes Staatsexamen erfordern, die Große Staatsprüfung für den höheren Dienst abgelegt haben. Sie haben damit die Anwartschaft auf die höhere Beamtenlaufbahn erworben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert wurde zuerst in [[Preußen]] und nach dessen Vorbild auch in den meisten anderen deutschen Territorien die Staatsprüfung als Voraussetzung für die Aufnahme in den Justizdienst eingeführt (preußisches Referendariatsmodell). Die Proberelationen als Nachweise für die fachliche Qualifikation der Referendare wurden beibehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 19. Jahrhundert (erstmals in Preußen mit Gesetz vom [[6. Mai]] [[1869]]) wurden Juristen, die das vierjährige Referendariat bei [[Gericht]]en, Staatsanwaltschaften, [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälten]] und [[Notar]]en absolviert und die zweite (große) Staatsprüfung bestanden hatten, zum ''Gerichtsassessor'' ernannt, bevor sie in der Regel nach einem Jahr in das Amt des [[Richter]]s oder Staatsanwalts berufen wurden. Mit Gesetz vom [[11. März]] [[1879]] wurde in Preußen zudem der Titel ''Regierungsassessor'' eingeführt, der nach vierjährigem Referendariat bei Gerichts- und Verwaltungsbehörden verliehen wurde. Die Referendarszeit mit dem Status des Beamten auf Widerruf wurde später auf zwei Jahre verkürzt, die Assessorenzeit im Probebeamtenverhältnis ausgedehnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Glossar Recht und Gesetz]]&lt;/div&gt;</summary>
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