Gottesgericht
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Historisch[Bearbeiten]
Dem Gottesurteil oder Gottesgericht liegt die Vorstellung zugrunde, ein höheres Wesen greife im Zusammenhang eines Rechtsfindungsprozesses ein, um den Sieg der Gerechtigkeit zu garantieren.
Im frühen Mittelalter waren Gottesurteile üblich bei den heidnischen Germanen, Dänen, Burgunden, Franken, Angelsachsen und Wikingern und sie wurden auch nach der Christianisierung weiter praktiziert, insbesondere bei Rechtsfindungsprozessen, bei denen ein Geständnis oder Zeugen fehlten.
Literarisch[Bearbeiten]
In Sagen und Erzählungen überlebte diese Rechtsauffassung bis weit ins Hochmittelalter hinein; und so finden wir z.B. noch in der höfischen Artus-Epik eines Hartmann von Aue († zwischen 1210 und 1220) Gottesurteile in Form von Zweikämpfen.
Auch andere Formen von Gottesurteilen, ohne Duell, sind bekannt. So kann z.B. ein Unschuldiger selbstverständlich seine Hand in siedendes Wasser tauchen, ohne sich zu verbrühen.
Darüber, wie weit solche Werke (bzw. deren Ausläufer und Trivialisierungen) Karl May bekannt waren, kann beim aktuellen Forschungsstand nur spekuliert werden. Jedenfalls gibt es auch bei Karl May sehr häufig diese Zweikämpfe, deren Ausgang eine größere Auseinandersetzung entscheidet.
May'sche Sonderformen des Gottesgerichts[Bearbeiten]
Neben dem Zweikampf kennt May andere Formen, wie die Schurken durch eine höhere Macht bestraft werden:
Prototyp[Bearbeiten]
Vielfach funktioniert das Gottesurteil bei Karl May in der Form, dass der Bösewicht - verfolgt vom Helden oder den Helden verfolgend - von einer Klippe in eine Schlucht stürzt ohne direktes Zutun des Helden. Prototypisch hier der Untergang des Schut, der (bzw. dessen Pferd) den Sprung über den Abgrund nicht schafft, den Kara Ben Nemsi und Rih schaffen, wenn auch knapp.
Es gibt drei verschiedene Formen:
- die (seltenere) Form mit schwerem Strafcharakter, aber gutem Ausgang (in einer bedrohlichen Situation "bereut" der Übeltäter und übersteht die Situation schadlos)
- der Übeltäter bereut kurz vor seinem (meist grausamen) Ende
- der wirklich üble Übeltäter findet ein schlimmes und unbußfertiges Ende
Die Dorfgeschichten[Bearbeiten]
In seinen Dorfgeschichten gibt sich Karl May große Mühe, die Schurken jeweils auf die gleiche Art und Weise zu Grunde gehen zu lassen, wie diese mit ihren Opfern umgegangen sind - so das alttestamentarische "Auge um Auge ..." wiederbelebend.
Die Schurken bestrafen sich gegenseitig[Bearbeiten]
Da ja die Schurken oft - im Gegensatz zu den Helden um Kara Ben Nemsi oder Old Shatterhand - unter sich unseins sind, geschieht es regelmäßig, dass sie sich auch gegenseitig abschlachten oder foltern. Prominentestes Opfer einer solchen "internen" Abrechnung ist Old Wabble.
Die Marienkalendergeschichten[Bearbeiten]
Eine Sonderform bei Karl May bilden die sogenannten Marienkalendergeschichten, bei denen geradezu penetrant auf eine höhere Gewalt verwiesen wird, die die irdische Rechtsprechung teilweise regelrecht konterkariert, oder die gar nur die Rechtgläubigen rettet - anschließende Bekehrung der allenfalls überlebenden und entsprechend zutiefst beindruckten Andersgläubigen inklusive.
Weblinks[Bearbeiten]
- Eintrag bei Wikipedia.