Walter Bahn: Unterschied zwischen den Versionen

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''' August Ernst <u>Walter</u> Bahn''' (* [[6. Oktober]] [[1873]] in Spiegelberg; &dagger; [[1952]]) war [[Rechtsanwalt]] und Partner der Kanzlei Walter Bahn und [[Willy Beyer]] in [[Berlin]], Rathenowerstraße 8<sup>I</sup>.
 
''' August Ernst <u>Walter</u> Bahn''' (* [[6. Oktober]] [[1873]] in Spiegelberg; &dagger; [[1952]]) war [[Rechtsanwalt]] und Partner der Kanzlei Walter Bahn und [[Willy Beyer]] in [[Berlin]], Rathenowerstraße 8<sup>I</sup>.
  

Version vom 21. Oktober 2019, 19:30 Uhr

thumb|Walter Bahn (M.) August Ernst Walter Bahn (* 6. Oktober 1873 in Spiegelberg; † 1952) war Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Walter Bahn und Willy Beyer in Berlin, Rathenowerstraße 8I.

Walter Bahn und Karl May

Am 1. April 1908 erschien in einem Berliner Verlag die von Rudolf Lebius initiierte Broschüre Karl May, ein Verderber der deutschen Jugend mit der Verfasserangabe F. W. Kahl-Basel. Bereits am 7. April war Karl May in Begleitung seiner Frau Klara in Berlin, um Strafantrag gegen die Urheber zu stellen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Zu diesem Zweck begab er sich an diesem und den folgenden Tagen zum Rechtsanwalt Walter Bahn.[1] Durch Bahn stellte May am 14. April bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts II in Berlin Strafantrag gegen den (vermeintlichen) Verfasser Friedrich Wilhelm Kahl, den Verleger Friedrich Bechly sowie gegen den Drucker Ernst Kummer.[2] Einen Tag später beantragte Walter Bahn in Karl Mays Auftrag beim gleichen Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die so genannte "Kahl-Broschüre".[3]

Am 23. April wies die Staatsanwaltschaft Mays Strafantrag gegen Kahl, Bechly und Kummer mangels eines öffentlichen Interesses zurück. Karl May reichte daraufhin Privatklage ein.[4] Die einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung der Broschüre wurde allerdings am 25. April erlassen. Bei Zuwiderhandlung drohten 300 Mark Strafe.[5]

Verleger Bechly hatte dagegen Widerspruch eingelegt, am 27. Mai fand ein diesbezüglicher Termin der Rechtsvertreter statt. Walter Bahn schrieb an das Landgericht II:

Es ist dem Kläger jetzt gelungen, genau festzustellen, in welcher Weise die Broschüre entstanden ist. es hat sich dabei herausgestellt, dass es sich dabei, abgesehen von schweren Ehrenkränkungen, einerseits um eine versuchte Erpressung handelt, andererseits darum, den Kläger moralisch zu vernichten.[6]

Während seiner Amerikareise erhielt Karl May schlechte Nachrichten aus Deutschland: Angeblich habe Rudolf Lebius bei der Staatsanwaltschaft beantragt, den Flüchtling May steckbrieflich suchen zu lassen. Ein diesbezügliches Telegramm sandte May am 16. Oktober 1908 aus Lawrence/Massachusetts an Bahn und Beyer.[7]

Am 23. Dezember informierte Walter Bahn den inzwischen zurückgekehrten Karl May davon, dass der von ihm angeklagte Verleger Friedrich Bechly einem Vergleich zustimmte:

Er ist bereit, die Hälfte der gesetzlichen Kosten zu übernehmen, ferner an alle Zeitungen, welche die Broschüre zugeschickt bekommen haben oder sonst Kritiken darüber abgedruckt haben, eine Erklärung zu schicken, deren Inhalt wir vorschreiben sollen.[8]

Friedrich Bechly wendet sich am 11. Januar 1909 brieflich an May und bestätigt noch einmal seine Bereitschaft zum Vergleich:

Ich bin mit Vergnügen bereit die Sache auszugleichen, und Ihnen soweit entgegenzukommen, als es nur irgendwie möglich ist. Ich habe mich heute früh mit Rechtsanwalt Bahn in Verbindung gesetzt, und soll mit ihm morgen Nachmittag in Ihrer Sache konferieren.[9]

May erwartete von Friedrich Bechly z. B., dass er bei einem Vergleich die gesamten Gerichtskosten trüge. Am 18. Januar schrieb Walter Bahn an Karl May:

Ich habe Herrn Bechly noch am Sonntag[10] Abschrift Ihrer Vergleichsbedingungen mitgeteilt [...] Er hat [...] heute eine Karte geschrieben, in welcher er erklärt, dass er, so wie von Ihnen vorgeschlagen, den Vergleich nicht annehmen könnte.[11]

Am folgenden Tag kam dann in der Kanzlei Bahn und Beyer ein außergerichtlicher Vergleich zwischen Karl May, vertreten durch Walter Bahn und Willy Beyer, und Friedrich Bechly mit seinem Anwalt Ernst Friedek zu Stande. Bechly unterschrieb eine von May vorformulierte Erklärung, in der er jede weitere Beziehung zu Lebius zurückweist und May seiner Hochachtung versichert. Die Gerichtskosten wurden zwischen den Parteien aufgeteilt.[12]

In der Deutschen Metallarbeiter-Zeitung erschien am 13. März 1909 der Artikel Zu Charakteristik des Lebius, worin es heißt:

Von dem bekannten Jugendschriftsteller Herrn Karl May in [Radebeul bei] Dresden und dessen Anwalt, Herrn Rechtsanwalt Bahn in Berlin, wurden uns die Akten der verschiedensten Prozesse zur Verfügung gestellt.[13]

Den Abschluss des Rechtsstreits um die "Kahl-Broschüre" bildete ein Vergleich zwischen Karl May (mit Walter Bahn) und Rudolf Lebius (mit Paul Miethke) vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg noch vor Beginn der mündlichen Verhandlung. Der Vergleich kam auf Drängen des vorsitzenden Amtsrichters Willi Schenk zu Stande und beinhaltete den Satz:

Parteien versprechen auch, in Zukunft Frieden zu halten.[14]

Weitere Kontakte zwischen Walter Bahn und Karl May sind nicht bekannt. Es existiert aber ein Schreiben Mays vom 3. November 1909, in dem es heißt, dass er Walter Bahn das Mandat entzogen habe.[15]

Anmerkungen

  1. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 375.
  2. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 378.
  3. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 379.
  4. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 384.
  5. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 385.
  6. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 394.
  7. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 442.
  8. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 469.
  9. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 488.
  10. Gemeint ist der 17. Januar.
  11. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 490.
  12. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 490 f.
  13. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 505.
  14. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 527.
  15. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik IV, S. 576.

Literatur

Informationen über Zeitgenossen Karl Mays finden Sie im Namensverzeichnis Karl May – Personen in seinem Leben von Volker Griese unter Mitwirkung von Wolfgang Sämmer.