Uhrendiebstahl

Aus Karl-May-Wiki
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Uhrendiebstahl ist in der Sekundärliteratur die übliche Bezeichnung für Karl Mays Delikt, das als Konsequenz letztlich Berufsverbot für ihn bedeutete.

Ablauf

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien 1861[1] unterrichtete Karl May nachmittags von zwei bis vier Uhr in der Fabrikschule von Carl Friedrich Solbrig in Altchemnitz.

Wie er später angab, ging er sofort zum Bahnhof, um nach Ernstthal zu fahren, ohne vorher seine Wohnung am anderen Ende des Ortes aufzusuchen.[2]

Als May gegen 18.50 Uhr abends in Hohenstein eintraf, hatte er noch die ausgeliehene Taschenuhr seines Mitbewohners Julius Hermann Scheunpflug sowie dessen Tabakpfeife und dessen Zigarrenspitze einstecken.

Scheunpflug zeigte May wegen "Widerrechtlicher Benutzung fremder Sachen" an und bereits einen Tag später wurde May in Hohenstein auf dem Christmarkt – laut Rudolf Lebius beim Billardspielen im Gasthof "Drei Schwanen" – verhaftet.

Er beging nach eigener Aussage den Fehler, den Besitz der Gegenstände zu leugnen, die aber natürlich bei ihm gefunden wurden. Daraufhin wurde May nach Chemnitz in Untersuchungshaft gebracht.

Verurteilung

Der Bretturm in Chemnitz

Im Februar 1862 wird May zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt; eine Berufung wird abgewiesen. Auch zwei Gnadengesuche (von Karl May und seinen Eltern) blieben erfolglos, verzögerten den Strafantritt aber bis September. Dann saß May vom 8. bis zum 20. September im Bretturm in Chemnitz ein. Nach seiner Autobiografie teilte er die Zelle mit einem Bankbeamten und einem Hotelier, die sich wohl um ihn gekümmert haben.[3]

Im Nachgang dieser Verurteilung wird May 1864 von der Schulamtskandidatenliste gestrichen.

Nach heutiger juristischer Einschätzung handelte es sich dabei um ein Fehlurteil.

Probleme bei der Rekonstruktion

Karl May schreibt, dass "Morgen der Heilige Abend" gewesen sei, dass er also vermutlich am 23. Dezember nach Hause gefahren ist.

Hainer Plaul ging dagegen vom 24. Dezember aus und ermittelte, dass der nächste Zug nach 16 Uhr (Schlusschluss) erst nach sechs Uhr abends gefahren wäre und die Zeit also gereicht hätte, um die Uhr vorher zurückzubringen.[4] Ralf Harder hält aufgrund seiner Quellen – u.a. eine Dissertation über die Schul- und Ferienzeiten damals[5] – den 23. Dezember für plausibel. Er lief die fraglichen Strecken ab, maß die Zeiten und kam zu dem Ergebnis, dass May – auch aufgrund der recherchierten Wetterlage – den fraglichen Zug nicht mehr bekommen hätte, wenn er die Uhr und die anderen Gegenstände vorher zurückgebracht hätte.

Rezeption

Willi Olbrich schrieb über diese Episode ein einaktiges Theaterstück, Die Taschenuhr des Anderen, das 2006 uraufgeführt wurde.

Im März 2008 erschien darauf basierend ein 46-minütiges "dramatisches Hörbuch".

Anmerkungen

  1. Bei Wollschläger der 21. Dezember, bei Harder der 23. Dezember, bei Plaul der 24. Dezember.
  2. Karl May: Mein Leben und Streben, S. 104 f.
  3. Karl May: Mein Leben und Streben, S. 110.
  4. Karl-May-Chronik I, S. 110.
  5. Hans-Martin Moderow: Volksschule zwischen Politik und Kirche. Das Beispiel Sachsen im 18. und 19. Jahrhundert, Köln/Weimar/Wien 2007.

Literatur