Reichsgericht in Leipzig

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Reichsgericht

Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 das oberste Straf- und Zivilgericht im Deutschen Reich. Es hatte seinen Sitz in Leipzig im Reichsgerichtsgebäude.

Es war als oberster Gerichtshof zuständig für Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten durch Zivil- und Strafverfahren ausgeübt wurde. Ferner betreute es verwandte Spezialrechtsgebiete wie etwa das Berufsrecht in der Rechtspflege. Neben dem Reichsgericht bestanden auch andere oberste Gerichtshöfe, so das Reichsarbeitsgericht oder der Reichsfinanzhof (letzterer in München).

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