Jurist
Version vom 25. Dezember 2011, 20:56 Uhr von SabineD. (Diskussion | Beiträge)
Als Juristen (von lateinisch iura = die Rechte; Einzahl ius) bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.