Diskussion:Reichspressegesetz
Version vom 26. Oktober 2009, 18:53 Uhr von Uwe L. (Diskussion | Beiträge)
zur Erläuterung: mit "Zensur" ist (auch jetzt in Art. 5 GG) nur die Vorzensur gemeint - Einschränkungen der Presse durch sog. einfache Gesetze (also solche, die im Rang unter der Verfassung stehen) sind daher möglich --R