Diebstahl
Version vom 25. Dezember 2011, 21:53 Uhr von SabineD. (Diskussion | Beiträge)
Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm. Im deutschen Recht ist darunter die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht rechtswidriger Zueignung zu verstehen.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.