Spandau

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Stadtwappen

Spandau ist heute ein Bezirk von Berlin. Die Stadt wurde gegründet am Zusammenfluss von Spree und Havel. Sie liegt zum größten Teil am westlichen Ufer der Havel. Spandau grenzt an das Bundesland Brandenburg, die Landkreise Oberhavel und Havelland sowie die Stadt Potsdam.

Geschichte[Bearbeiten]

Spandau 1633 nach einem Stich von Merian

Etwa seit dem 7. Jahrhundert war das Havelland von den Sprewanen und Hevellern (slawische Stämme) besiedelt. Die Ursprünge Spandaus sind auf einen Burgwall zurückzuführen, der am Zusammenfluss von Havel und Spree angelegt war. Aus dieser unbefestigten Anlage entstand bis zum Ende des 10. Jahrhunderts eine befestigte Burganlage, deren slawischer Name nicht überliefert ist. Neben der Burg entwickelte sich auch eine Siedlung, die der Burg angeschlossen war. Als die Burg den an sie gestellten Anforderungen nicht mehr gerecht werden konnte, wurde sie ausgebaut. Im Zuge dieses Ausbaus wurden wohl die Bewohner in den heutigen Teil der Altstadt Spandau umgesiedelt.

Die Schreibweise des Namens wurde im Jahr 1878 von Spandow in Spandau geändert.

bei Karl May[Bearbeiten]

Spandau
im Werk Karl Mays
Weltkarte1911.jpg

Der beiden Quitzows letzte Fahrten

In Karl Mays Ritterroman "Der beiden Quitzows letzte Fahrten" wird in Spandau der Prozess gegen Werner von Holtzendorff geführt. Markgraf Friedrich von Zollern klagt ihn an, den verfemten Dietrich von Quitzow in seinen Besitzungen Schloss Bützow, Schloss Neumühl und Grabsdorf Unterschlupf geboten zu haben.

Es war zu Spandau, und fast noch niemals hatte die Stadt so viel fremde Gäste in ihren Mauern beherbergt als jetzt, denn Unzählige eilten von Nah und Fern herbei, um ein Ereigniß mit anzuschauen, von welchem die Kunde weithin durch das Land erklungen war: Werner von Holzendorf, als markgräflicher Hauptmann auf Schloß Bötzow gestellt, hatte einen offenen Feind des Markgrafen, auf welchem die kaiserliche Acht ruhte, in seinen Schutz genommen und sollte nun über diese That zur Rechenschaft gezogen werden. Nach damaligem Gebrauche wurde die Verhandlung auf öffentlicher Dingstätte vorgenommen, und da dies seit langer Zeit der erste Felonieprozeß war, welcher in den Marken vorgenommen wurde, so erregte er ein gar gewaltiges Aufsehen, und ein Jeder wollte Augen- und Ohrenzeuge sein von dem, was dabei zu sehen und zu hören war.
[...] Der erwartete Tag war herangekommen, und schon früh vor Sonnenaufgang rief die Glocke zu Spandau die Einwohner und alle Fremden zur Dingstätte.
Vor der Schloßbrücke stand ein Tisch und an zweien seiner Seiten je zwei Bänke in einer Reihe, also vier Bänke. An dem einen Ende stand ein ziemlich hoher Stuhl mit zwei vergoldeten Knöpfen; er war für den Richter bestimmt. Auf dem Tische lag ein weißer Stab, und hinter dem Stuhle hing ein Heerschild an einer fest in den Boden gestoßenen Lanze. Das Alles waren die Attribute der damaligen Gerichtsstätte, und nach damaligem Brauche hatte man den langen Tisch in der Richtung von Westen nach Osten aufgestellt, so daß der Richter am Westende saß und gegen Morgen schaute.[1]

Holtzendorff wird für schuldig erkannt und vorerst seiner Besitzungen für verlustig erklärt.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Karl May: Der beiden Quitzows letzte Fahrten. In: Feierstunden am häuslichen Heerde, Verlag Heinrich Gotthold Münchmeyer, Dresden 1876/77, 7. Kapitel, S. 243 f.

Weblinks[Bearbeiten]