Siegfried Puppe

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Dr. Siegfried Gottlieb Friedrich Georg Puppe (*24. August 1880; † 1945) war Mays Anwalt im Berufungsverfahren Karl Mays gegen Rudolf Lebius 1910.

Er vermittelte wohl einen Kontakt zu Maximilian Harden, denn May erwähnt dies in einem Brief an Harden vom 7. August 1910:

Mein Rechtsanwalt Dr. Puppe in Berlin schreibt mir, daß er bei Ihnen gewesen sei und von Ihnen die Erlaubniß bekommen habe, mich Ihnen vorzustellen. Ich bitte dringend, ihm diesen Schritt gütigst zu verzeihen! Er hat ihn gewagt, weil er Sie wegen Ihrer bekannten Hülfsbereitschaft für alle Unterdrückten hoch verehrt und weil er nur zu genau weiß, daß noch niemals, noch in keiner Literatur der ganzen Welt, ein Schriftsteller mit so unverdienter und so unerbittlicher Gehässigkeit verfolgt und gemartert worden ist wie ich. [...]
Und da kommt der Brief meines Rechtsanwaltes, um mir zu sagen, daß Sie, der Starke, gewillt sind, sich des armen gequälten Menschleins anzunehmen. Können Sie sich denken, wie mich das freut? Und wie dankbar ich Ihnen bin?

Er begleitet Karl May auch im August 1910 nach Hohenstein-Ernstthal, wo vor dem dortigen Amtsgericht verhandelt wurde.

Als die von Rudolf Lebius erwirkte Einstweilige Verfügung im Januar 1911 durch das Landgericht I in Berlin in ein endgültiges Verbot des Buches umgewandelt wurde, war Puppe nicht anwesend, sondern im Winterurlaub.

Wegen Differenzen legte Dr. Puppe im April 1911 die Verteidigung Mays nieder. Seine Nachfolger wurden Wetzlich & Netcke.

Literatur[Bearbeiten]

Informationen über Zeitgenossen Karl Mays finden Sie im Namensverzeichnis Karl May – Personen in seinem Leben von Volker Griese unter Mitwirkung von Wolfgang Sämmer.

Weblinks[Bearbeiten]