Max Hermann Haubold

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Dr. Max Hermann Haubold (* 13. Mai 1854 in Sosa bei Eibenstock; † 1923) war Rechtsanwalt und Notar in Hohenstein-Ernstthal.

Max Hermann Haubold und Karl May[Bearbeiten]

Karl May ./. Emil Horn[Bearbeiten]

Der erste bekannte Kontakt zwischen Karl May und Max Hermann Haubold datiert auf den 20. Mai 1910. An diesem Tage erteilte May dem Anwalt eine Prozess-Vollmacht in der Privatklage gegen Emil Horn wegen Beleidigung am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal.[1]

Vorausgegangen waren der Klage am 13. und 14. April zwei Artikel des Hohenstein-Ernstthaler Anzeigers, dessen Chefredakteur Emil Horn war. Darin wurde über den Freispruch Rudolf Lebius' in der ersten Charlottenburger Verhandlung ("geborener Verbrecher") berichtet. Im ersten Artikel heißt es:

Es ist ferner festgestellt, daß der Privatkläger Carl May das Leben eines Räuberhauptmanns in den erzgebirgischen Wäldern geführt hat und schon in früher Jugend ein gemeiner Dieb gewesen ist. Außerdem wurde festgestellt, daß er auch als Literat ein Räuber, Dieb und Hochstapler ist.

Gegen diesen Artikel reichte Karl May Strafantrag und Privatklage ein.[2]

Der zweite Artikel brachte einen ausführlichen Prozessbericht und wiederholte etliche Behauptungen aus Lebius' Aufsatz Hinter die Kulissen. Dagegen stellte May anfangs nur einen Strafantrag.[3] Erst am 13. Juni reichte Haubold für May gegen Horn auch eine Privatklage ein, die am 14. Juni im Amtsgericht einging. In diesem Schreiben bat Mays Anwalt außerdem darum,

die zur Zeit schwebenden Privatklagsachen des Karl May gegen Krügel und gegen Horn an einem Schöffensitzungstag zur Verhandlung zu bringen und erst im Juli 1910 Hauptverhandlungstermin anzuberaumen.[4]

Am 29. Juni informierte Max Hermann Haubold das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal darüber, dass es außergerichtliche Vergleichsverhandlungen zwischen Karl May und Emil Horn gäbe, und bat darum, von Erlaß eines Beschlusses über Eröffnung des Hauptverfahrens [...] zur Zeit noch Abstand zu nehmen.[5]

Die Erklärung des zustande gekommenen Vergleichs reichte Haubold am folgenden Tag beim Amtsgericht ein. Darin zog die Redaktion des Hohenstein-Ernstthaler Anzeigers ihre unwahren Behauptungen zurück, sie bedauerte deren Verbreitung und verpflichtet sich, in ähnlichen Fällen vorher sich beim Privatkläger nach dem wahren Sachverhalt zu erkundigen sowie Karl Mays Klagekosten zu tragen. May zieht daraufhin seine Klagen und Strafanträge zurück.[6]

Von diesem Zeitpunkt an stand der Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger vollständig auf Karl Mays Seite.[7] Am 14. Juli wurde das Verfahren gegen Emil Horn offiziell eingestellt.[8]

Karl May ./. Richard Krügel[Bearbeiten]

Weitere Vollmachten erhielt Max Hermann Haubold am 25. Mai durch Karl May, der ebenfalls am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal gegen Richard Krügel geklagt hatte.[9] Dieser hatte Rudolf Lebius mit Informationen über Karl Mays Leben als "Räuberhauptmann" geliefert, die dann im Artikel Hinter die Kulissen erweitert und veröffentlicht wurden.

Deshalb reichte Rechtsanwalt Haubold in Mays Namen am 7. Juni eine formgerechte Privatklage gegen Krügel ein:

Der Verfasser des Inserats "Hinter die Kulissen" hat die gesamten Unterlagen erhalten von dem Beschuldigten, der um geringen schnöden Mammons willen die gesamten, in dem Inserat aufgetragenen inkriminirten Behauptungen über den Privatkläger rein erfunden und wider bessers Wissen jenem Lebius zugetragen hat.[10]

Diese Privatklage wurde am 9. Juni durch Haubold um einige Punkte vervollständigt.[11]

Am 18. Juni reichte Max Hermann Haubold beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal ein Protokoll Franz Netckes über die Aussagen Rudolf Lebius' und Richard Krügels vom 10. Januar ein. Außerdem beantragte er, die Akten des Amtsgerichts Charlottenburg hinzuzuziehen.[12] Auf letzterem bestand Haubold mehrfach.[13]

Die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragte Rechtsanwalt Haubold am 2. Juli, da der Berufungstermin des Charlottenburger Prozesses aufgehoben worden war.[14]

Am 11. Juli benannte Max Hermann Haubold folgende Zeugen, die in dieser Sache befragt werden sollen: Marie Anna Amalia Krügel, Auguste Emma Dörrer und Rudolf Lebius.[15]

Das Hauptverfahren Karl May ./. Richard Krügel wurde am 16. Juli eröffnet und der Hauptverhandlungstermin auf den 9. August festgesetzt. Herangezogen wurden Karl Mays Strafakten von 1862 und von 1870 sowie die Charlottenburger Akten. Als Zeugen wurden die drei von Haubold Genannten geladen.[16]

Um den Vorwurf eines Einbruchs durch Karl May in den 1860er Jahren zu widerlegen, beantragte Haubold am 21. Juli beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, Auskünfte beim Amtsgericht Waldenburg und bei der Staatsanwaltschaft Zwickau einzuholen. Außerdem benannte er mit Christian Friedrich Rudolph, Hermann Richard Albani, Wilhelm Grad und Friederike Winkelmann weitere zu vernehmende Zeugen.[17] Diesem Antrag wurde insoweit stattgegeben, dass die amtlichen Auskünfte angefordert sowie Rudolph, Albani und Grad als Zeugen geladen wurden.[18]

Am 6. August bat Max Hermann Haubold das Amtsgericht, für die Hauptverhandlung fünf Plätze zu reservieren: zwei für Berichterstatter aus Dresden und Berlin, einen für Karl Mays Ehefrau Klara, einen für Mays Berliner Rechtsanwalt Siegfried Puppe und einen für Haubolds Sohn. Diese Bitte wurde nicht erfüllt.[19] Karl May erteilte übrigens Siegfried Puppe am 9. August eine Prozess-Vollmacht, so dass ihm zur Hauptverhandlung zwei Rechtsanwälte zur Verfügung standen.[20]

Die Verhandlung selbst fand am 9. August statt und dauerte etwa drei Stunden. Auf Vorschlag von Richard Krügels Anwalt Wilhelm Carstanjen kam ein Vergleich zustande. Krügel nahm seine unwahren Äußerungen mit Bedauern zurück und gab Karl May eine Ehrenerklärung, die dieser annahm. Die Kosten des Verfahrens hatte der Angeklagte zu tragen. May zog Privatklage und Strafantrag zurück.[21]

Rudolf Lebius ./. Emil Horn und Karl May[Bearbeiten]

In einem offenen Brief an Emil Horn erläuterte Karl May am 4. August die Hintergründe seines Prozesses gegen Richard Krügel. Dieser Brief wurde am 6. August unter der Überschrift Karl May gegen Lebius im Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger abgedruckt.[22] Am 12. August verfasste Rudolf Lebius eine Gegendarstellung, die der Anzeiger am 16. veröffentlichte, wozu er laut Pressegesetz verpflichtet war.[23] Karl May wiederum antwortete am 19. August darauf, wie in der genannten Zeitung am 23. zu lesen war.[24] Durch diese Antwort fühlte sich Rudolf Lebius beleidigt und erhob am 24. September vor dem Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal Privatklage gegen mehrere Personen: Karl May als Verfasser, Dagobert Culp als Redakteur, Emil Horn als Drucker und Chefredakteur sowie Emil Lehmann als Drucker.[25]

Am 14. Oktober erhielt Max Hermann Haubold durch Karl May eine Strafprozess-Vollmacht.[26] Am 18. Oktober erteilten auch die Mitangeklagten Culp, Horn und Lehmann dem Rechtsanwalt ihre Vollmachten, so dass die Beschuldigten alle denselben Rechtsvertreter hatten.[27] Am 2. November beantragte Haubold beim Amtsgericht eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Charlottenburger Entscheidung in zweiter Instanz, der Antrag wurde allerdings abgelehnt.[28] Die Privatklage gegen Dagobert Culp und Emil Lehmann nahm Rudolf Lebius allerdings am 9. November zurück.[29]

So wurde das Hauptverfahren in der Privatklage Lebius ./. May und Horn vor dem Hohenstein-Ernstthaler Schöffengericht am 3. Dezember eröffnet und der Termin auf den 20. Dezember, halb elf Uhr vormittags, festgesetzt.[30]

Am 14. Dezember ist Karl May nach Hohenstein-Ernstthal gereist, u. a. um mit Max Hermann Haubold einen Schriftsatz zu diesem Prozess zu erarbeiten. Diesen reichte der Anwalt am nächsten Tag beim Gericht ein.[31] Außerdem benannte er 51 Zeugen, die an ihren Wohnorten befragt werden sollten und beantragte eine vorläufige Aufhebung des Hauptverhandlungstermins.[32] Diesem Antrag wird am 16. Dezember stattgegeben.[33]

Das Gericht beschloss am 21. Dezember, das Karl May die Zeugenadressen bis 5. Januar 1911 nachzureichen habe, wovon Rechtsanwalt Haubold am 22. Dezember informiert wurde.[34] Er beantragte am 29. Dezember wegen der schweren Grippe seines Mandanten, die Frist bis zum 19. Januar zu verlängern.[35] Am 18. Januar 1911 teilte Max Hermann Haubold dem Gericht die gewünschten Adressen mit und bemerkte, dass Karl May an hochgradiger Lungenentzündung und Influenza schwer darnieder[liegt].[36] Ein Gerichtsbeschluss über die zu vernehmenden Zeugen wurde am 20. Januar gefasst.[37] Die festgelegten Vernehmungstermine wegen der andauernden Krankheit Mays zu verschieben, erbat Haubold bei verschiedenen Amtsgerichten am 8. Februar und an den folgenden Tagen.[38] Dieser Bitte kamen allerdings nicht alle Gerichte nach, so dass May bei einigen Zeugenvernehmungen nicht anwesend sein konnte.

Am 21. April schrieb Klara May an Rechtsanwalt Haubold, dass es ihrem Mann erneut sehr schlecht ginge und er weitere Vernehmungen versäumen werde.[39] Eine ähnliche Botschaft schickte Karl May am 8. Mai seinem Anwalt. Er kündigte darin seine Kurreise an, von der er erst am 28. Juli zurückkehren sollte.[40] Das ärztliche Attest dazu sandte Haubold am 12. Mai an das Hohenstein-Ernstthaler Amtsgericht.[41]

Aus St. Joachimsthal schickte Karl May einen Klara diktierten Brief an Max Hermann Haubold, in dem er seine Prozesspläne darlegte.[42] Auf den Zeugen Friedrich Wilhelm Kahl machte May Haubold in einem weiteren diktierten Brief am 16. Juni aufmerksam.[43] Einen Kahl betreffenden Schriftsatz Karl Mays sandte Haubold am 25. August an das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal.[44] Am 15. September wurde Friedrich Wilhelm Kahl dann in Ueberlingen im Beisein Karl und Klara Mays vernommen.[45] Über deren Erfolg informierte Klara May Rechtsanwalt Haubold brieflich am Folgetag.[46]

Am 9. Oktober meldete Max Hermann Haubold dem Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, dass Karl May erneut erkrankt ist.[47] Am nächsten Tag erstattete er in Mays Namen Widerklage gegen Rudolf Lebius beim genannten Gericht.[48] Dazu gab Haubold dem Gericht am 13. November mehrere briefliche Ergänzungen, die er vermutlich mit May in Hohenstein-Ernstthal besprochen hatte.[49]

Um eine weitere Verschiebung des Haupttermins bat Max Hermann Haubold das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal am 20. Januar 1912, weil wahrscheinlich Max Dittrich noch vernommen werden müsse.[50] Am 14. März erhielt Haubold dann den Bescheid, dass die Hauptverhandlung auf den 16. April festgelegt worden sei.[51] Die Vernehmung Max Dittrichs wurde am 30. März vom Amtsgericht abgelehnt.[52]

Am Abend des gleichen Tages starb Karl May, sollte also den Ausgang des Verfahrens (Vergleich) nicht mehr miterleben.[53] Max Hermann Haubold informierte am 2. April 1912 das Hohenstein-Ernstthaler Amtsgericht vom Ableben seines Mandanten.[54]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 153.
  2. Seul: Old Shatterhand vor Gericht, S. 518 f.
  3. Seul: Old Shatterhand vor Gericht, S. 519.
  4. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 174.
  5. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 189.
  6. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 190.
  7. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 202.
  8. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 209 f.
  9. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 158.
  10. Klußmeier: Die Gerichtsakten, S. 267 f.
  11. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 170.
  12. Klußmeier: Die Gerichtsakten, S. 269-273.
  13. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 186, 202, 222.
  14. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 201 f.
  15. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 206 f.
  16. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 214.
  17. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 220.
  18. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 220 f.
  19. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 244.
  20. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 252.
  21. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 252-259.
  22. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 245.
  23. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 267 f.
  24. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 271 f.
  25. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 319 f.
  26. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 338.
  27. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 339.
  28. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 347.
  29. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 349.
  30. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 371.
  31. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 378 f.
  32. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 380.
  33. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 381.
  34. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 386.
  35. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 389.
  36. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 402.
  37. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 402.
  38. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 413-415.
  39. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 447 f.
  40. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 459.
  41. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 462.
  42. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 467 f.
  43. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 473 f.
  44. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 485.
  45. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 490.
  46. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 491.
  47. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 501.
  48. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 502.
  49. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 513.
  50. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 544.
  51. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 566.
  52. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 600.
  53. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 319.
  54. Sudhoff/Steinmetz: Karl-May-Chronik V, S. 604.

Literatur[Bearbeiten]

Informationen über Zeitgenossen Karl Mays finden Sie im Namensverzeichnis Karl May – Personen in seinem Leben von Volker Griese unter Mitwirkung von Wolfgang Sämmer.