Heinrich Ferdinand Gerlach

Aus Karl-May-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Heinrich Ferdinand Gerlach (* 10. Februar 1829 in Freiberg/ Sachsen; † 11. Dezember 1900 in Dresden) war ein deutscher Jurist, Notar und Rechtsanwalt, zuletzt im Rang und mit Titel eines Königlich Sächsischen Justizrates.

Leben[Bearbeiten]

Ferdinand Gerlach entstammte der Freiberger Buchdruckerfamilie Gerlach. Ab 1855 ist er im Adressbuch von Dresden als Rechtskandidat und Notar in der Johannisgasse 20 verzeichnet. 1868 gründete er eine Anwaltskanzlei in der Dresdner Altstadt am Altmarkt 16. Er arbeitete vor allem als Rechtsanwalt beim Königlichen Landgericht. Im April 1898 wurde Gerlach in den Rang eines Königlich Sächsischen Justizrates erhoben.

Seine Kanzlei verlegte Gerlach 1890 zuerst in die Wilsdruffer Straße 47, zuletzt in diegleiche Straße Nr. 2 in die II. Etage. Er wohnte zuletzt in der Chemnitzer Straße 23 und wurde nach seinem Tod auf dem Annenfriedhof in Löbtau begraben.

Ferdinand Gerlach war mit Marie Louise geb. Günther verheiratet. Das Paar hatte mehrere Kinder, u.a.:

  • Otto Eduard Gerlach (1858-?), der 1930 Vorträge über Karl May hielt und im Karl-May-Jahrbuch publizierte.
  • Marie Gerlach (1859–1949). Sie heiratete 1888 den Kunsthistoriker Cornelius Gurlitt (1850–1938).
  • Oskar Gerlach (1870–1939). Er studierte wie sein Vater Rechtswissenschaften, promovierte später zum Dr. jur. (November 1894) und übernahm die Anwaltspraxis seines Vaters.

Ferdinand Gerlach und Karl May[Bearbeiten]

Er war u.a. einer der Anwälte der sogenannten "Münchmeyer-Partei" von Pauline Münchmeyer und Adalbert Fischer im Verlagsstreit gegen Karl May.

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]