Durchsuchung
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Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen. Sie ist ein wichtiges Instrument der Strafverfolgung, der -vollstreckung sowie der Gefahrenabwehr.
Bei der Hausdurchsuchung greifen besondere Vorschriften, insbesondere weil hier die Unverletzlichkeit der Wohnung bzw. des Hausrechts berührt wird.
Weblinks[Bearbeiten]
- Der vollständige Eintrag in der Wikipedia.