Franz von Holtzendorff

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Franz von Holtzendorff (* 14. Oktober 1829 in Vietmansdorf; † 4. Februar 1889 in München) war ein deutscher Strafrechtler, Hochschullehrer und Herausgeber von Strafrechtsliteratur.

Leben[Bearbeiten]

Holtzendorff studierte in Berlin, Bonn und Heidelberg Rechtswissenschaft und war später als Dozent tätig. Er verfasste Werke zum Strafrecht und gab von 1861 bis 1873 die Allgemeine Deutsche Strafrechtszeitung heraus sowie ab 1870 die Encyklopäduie der Rechtswissenschaft.[1]

Am 5. September 1867 wurde Franz von Holtzendorff in Dresden zum Ehrenmitglied des Vereins der deutschen Strafanstaltsbeamten ernannt.

Franz von Holtzendorff und Karl May[Bearbeiten]

In der durch Franz von Holtzendorff herausgegebenen Allgemeinen Deutschen Strafrechtszeitung erschien in Nummer 8 des 9. Jahrgangs vom August 1869 unter dem Titel Der Strafvollzug in Zwickau eine von George von Zahn verfasste umfangreiche positive Besprechung des Buches Das Zellenhaus bei der Strafanstalt Zwickau und des darin enthaltenen Aufsatzes Bericht an die Direction der Königlich Sächsischen Strafanstalt Zwickau, erstattet am 7. August 1868 von Alexander Krell. Diesem war während der Erarbeitung seines Aufsatzes in der Strafanstalt Zwickau Karl May als Schreiber zugeteilt.

Zudem wurde in Holtzendorffs Allgemeiner Deutscher Strafrechtszeitung in einer Reihe von Beiträgen unter dem Titel Bruchsal und Zwickau, die sich über mehrere Jahrgänge hinzogen, eine Auseinandersetzung zwischen Alexander Krell und Gustav Ekert über den Jahresbericht über Zustände und Ergebnisse bei der Strafanstalt Zwickau mit der Hilfsanstalt Voigtsberg während des Jahres 1867 geführt. Dieser Bericht wurde ebenfalls in der Zeit erstellt, als Karl May dem Zellenhausinspektor Krell als Schreiber zugeteilt war.

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 55, S. 785 ff.

Literatur[Bearbeiten]