Die Presse und das Verbrechen

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Die Presse und das Verbrechen ist der Titel eines Referats, das von dem früheren Zwickauer Strafanstaltsbeamten Alexander Krell am 8. Oktober 1884 auf der gemeinsamen Konferenz der Beamten und Geistlichen der Rheinisch-Westfälischen Gefängniß-Gesellschaft gehalten wurde. Der Text wurde im Siebenundfünfzigsten Jahresbericht der Rheinisch-Westfälischen Gefängniß-Gesellschaft über das Vereinsjahr 1883/84 sowie als Separat-Abdruck veröffentlicht.

Inhalt[Bearbeiten]

Krell setzt sich mit der Art der Berichterstattung über Kriminalfälle in der Presse sowie mit der Verarbeitung von Verbrechen in Kolportageromanen auseinander und kritisiert diese scharf. Ausgeführt wird auch, dass die Berichte die Leser zu Verbrechen anregen könnten.

Zu den von Krell erwähnten und kritisierten Publikationen gehören die Berliner Gerichtszeitung, die Allgemeine deutsche Kriminalzeitung aus dem Verlag Greßner & Schramm in Leipzig, Das interessante Blatt aus Wien, die Chronik der Zeit aus Wien, Der Frauenmörder Hugo Schenk und seine Opfer aus dem Verlag Hugo Kröhl in Leipzig und Kriminalgeschichten aus neuerer Zeit aus dem Verlag Julius Milde in Leipzig.

Rezeption[Bearbeiten]

Bei der Diskussion des Themas auf der Konferenz der Beamten und Geistlichen herrscht Einigkeit, daß hier ein tiefer Schaden vorliege, für den Abhilfe gesucht werden müsse[1] und es wird einstimmig beschlossen, an die Generalversammlung der Rheinisch-Westfälischen Gefängnissgesellschaft einen Antrag zu richten:

Die 56. Generalversammlung der Rheinisch=Westfälischen Gefängniß=Gesellschaft wolle beschließen:
Der Ausschuß möge den Vortrag des Herrn Direktor Krell mit dem vorgeführten Material der Königlichen Staatsregierung mit der Bitte übersenden, daß Hochdieselbe auf gründliche Abhülfe auf dem Wege der Gesetzgebung Bedacht zu nehmen geneigen möge,
daß die Königliche Staatsregierung die strengste Handhabung der auch heute schon möglichen Maßnahmen gegen das besprochene Unwesen anordne.
Der Ausschuß der Gefängniß=Gesellschaft möge einen Apell an die Zeitungsredaktionen und Buchhandlungen richten, ihrerseits nach Kräften zur Beseitigung des eingerissenen Unwesens beizutragen.[2]

Die Generalversammlung nimmt den Antrag am 9. Oktober 1884 einstimmig an.[3]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Siebenundfünfzigster Jahresbericht der Rheinisch-Westfälischen Gefängniß-Gesellschaft über das Vereinsjahr 1883/84, Düsseldorf 1884, S. 51.
  2. Siebenundfünfzigster Jahresbericht, S. 54.
  3. Siebenundfünfzigster Jahresbericht, S. 54.