Bogen

Aus Karl-May-Wiki
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"Bogen", "Bogennorm" und "Bogensignatur" sind Fachbegriffe aus der Buchherstellung. Bogen bezeichnet im Bogendruck das durch die Druckmaschine laufende Stück Papier, im Endlosdruck das zwischen Druck und Falzen von der Rolle geschnittene Stück.

Beim Zeitungsdruck (heute Fotooffset-Endlosdruck) ist ein Bogen üblicherweise eine Doppelseite, die mit den anderen Bögen einer Ausgabe zusammensortiert als kompletter Block ein Exemplar ergibt, welches zweimal gefalzt und unbeschnitten in den Handel kommt.

Im Buchdruck wird der beidseitig bedruckte, noch unzerschnittene Rohbogen auch als Druckbogen oder einfach nur Bogen bezeichnet. Je nach Papierformat der Rohbogen ergibt ein Bogen nach dem Falzen eine festgelegte Anzahl von Seiten, in der Regel bis heute: 16 Seiten. Der so entstandene Block aus gefalteten und gebundenen Bögen nennt sich Rohblock und muss an drei Seiten beschnitten werden, damit man später die Seiten aufblättern kann.

Auf der ersten Seite eines jeden Druckbogens stehen die Bogennorm und die Bogensignatur. Die Bogensignatur gibt die Bogenzahl und die Bogennorm in Kurzform den Buchtitel mit der Auflagenbezeichnung an. Sie stehen in sehr kleinem Schriftgrad unterhalb des Satzspiegels, im Beschnitt oder im Bund der jeweils ersten Seite. Diese beiden Angaben helfen dem Buchbinder, die einzelnen Bogen titelbezogen richtig zusammenzutragen (kollationieren), damit die richtige Bogen-Reihenfolge und damit die richtige Seitenfolge gewährleistet ist.

Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts wird in der Buchherstellung auf diese versteckten Hinweise verzichtet; teilweise sind sie auch unnötig, da es z.B. beim Digitaldruck keine Bogen in diesem Sinne mehr gibt.

Karl May und seine Bogen[Bearbeiten]

Für Karl May spielten Bogen hauptsächlich bei der Umfang- und damit Honorarberechnung eine Rolle.

1886 bietet etwa Joseph Kürschner May pro "Felsbogen" (16 Seiten) 1.000 Mark Honorar.

E. A. Schmid an Franz Kandolf am 11. Oktober 1921:

"Ein May-Band soll ja allerdings nach der neuen Bearbeitung möglichst nur 500-550 Seiten haben, doch ist im Zweifel ein Umfang bis zu 40 Bogen (einschließlich der Titelei), also 640 Seiten ohne Gefahr zulässig. Was allerdings über 40 Bogen hinausgeht (wie beispielsweise jetzt noch die Bde. 10 u. 12) ist bei der Herstellung wesentlich teurer, weil 40 Bogen eine Grenze in den Buchbinder-Tarifen darstellen."[1]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Zitiert nach In Mekka, S. 366.

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]