Bessrung auf dem Wege der Individualisirung

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Bessrung auf dem Wege der Individualisirung. Erfahrungen eines Praktikers über den Strafvollzug in der Gegenwart ist ein vom Zwickauer Anstaltsdirektor Eugène d'Alinge verfasstes Buch, das 1865 im Verlag von Johann Ambrosius Barth in Leipzig erschien. Es ist dem Staatsminister Freiherr von Beust und dem Geheimen Regierungsrat George von Zahn gewidmet.

Inhalt[Bearbeiten]

D'Alinge stellt in der Schrift das Prinzip der Bessrung auf dem Wege der Individualisirung vor. Die Absicht war, zu zeigen, wie wir über den Strafvollzug denken, was wir als den wahren Strafzweck erkennen, und wie wir ihn zu erreichen uns bemühen. Das Werk gliedert sich in fünf Kapitel:

Cap. I. Gedrängte Übersicht der bisher aufgestellten Principien und Systeme über Strafe und Strafvollzug.

Cap. II. Entwicklung des Princips: "Bessrung auf dem Wege der Individualisirung."

Cap. III. Vorbedingungen zu einer dem Principe entsprechenden Organisation. Erfordernisse: Ausreichende und gute Localitäten, Spazierhöfe, ausreichende, nahrhafte Kost, Kleidung, Lagerstätten, tüchtige Beamte, zweckmässige Verwaltungsvorschriften, angemessenes Strafregulativ.

Cap. IV. Organisation selbst. Die drei Disciplinarklassen. Die Organisation innerhalb der dritten Classe. Ziel, Mittel: 1) zweckmässige Vorschriften für die Gefangenen. 2) Einrichtung des Arbeitswesens. 3) gesunde Disciplin. Die Organisation innerhalb der zweiten Classe. Ziel, Mittel: 1) die Wirksamkeit des Geistlichen. 2) der freie sonntägliche Unterricht, 3) das Institut der speziellen Berather. Die Organisation innerhalb der ersten Classe. Ziel, Mittel: 1) Gewährung kleiner Freiheiten, 2) grössere Selbständigkeit, 3) Aussichten für die spätere Zukunft: bedingte Freilassung, Begnadigung, Vertrauenszeugnis.

Cap. V. Ueber das, was zur Erreichung der Strafzwecke noch nothwendig ist und zwar:

1) Bezüglich der Zeit vor der Einlieferung der Gefangenen: Reform der Untersuchungsgefängnisse. Errichtung gesonderter Anstalten zur Verbüssung von Gefängnissstrafen.
2) Bezüglich der Zeit nach der Entlassung: Polizeiaufsicht, Fürsorge für Entlassene durch Vorstände der Strafanstalten, durch die Armenpflege, Unterbringung von unverbesserlichen Subjekten, durch Mithülfe der Gemeindevorstände und Ortsgeistlichen.

Schlusswort.

Bedeutung für Karl May[Bearbeiten]

Das in dem Werk beschriebene Prinzip wurde in der Strafanstalt Zwickau angewendet, in der Karl May von 1865 bis 1868 inhaftiert war.

Weblinks[Bearbeiten]